Ratgeber

Verschwiegenheitspflicht im Job Wer plaudert, fliegt raus

Es gibt Dinge in Firmen, die sind nur einem eingeschränkten Personenkreis bekannt. Und das meist aus gutem Grund. Wer solche Informationen weitergibt, kann ganz schnell seinen Job los sein. Auch wenn er gar nicht in böser Absicht handelt.

Ein Angestellter, der gegen seine Verschwiegenheitspflicht verstößt, kann sofort entlassen werden. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Rheinland-Pfalz hervor. Nach Auffassung der Richter ist es für den Arbeitgeber in einem solchen Fall unzumutbar, den Mitarbeiter weiter zu beschäftigen. Unerheblich sei, ob sich der Arbeitnehmer in vollem Umfang der Tragweite seines Verhaltens bewusst gewesen sei (Az.: 6 Sa 278/11).

Das Gericht wies mit seinem Urteil die Kündigungsschutzklage eines Angestellten ab. Der Arbeitgeber hatte ihm wegen des Vorwurfs, er habe wiederholt Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse verraten, fristlos gekündigt. Der Kläger soll unter anderem die Anschrift und vollständigen Verbindungsdaten eines Lieferanten seines Arbeitgebers und Bilder dort produzierter Duschkabinen weitergegeben haben. Auch habe er Preislisten für den Bezug von Glas an die fremde Firma weitergegeben, damit diese "eine vernünftige Grundlage für entsprechende Vertragsverhandlungen" habe.

Wie der Arbeitgeber wertete auch das LAG dies als Verstoß gegen arbeitsvertraglich vereinbarte Verschwiegenheitspflichten. Denn der Kläger habe sich - wie allgemein üblich - ausdrücklich verpflichtet, darauf zu achten, dass Unbefugte keine Kenntnis aus den Bereichen Finanzen, Steuern, Kalkulationen, Produktion, Konstruktion und Entwicklung erhielten.

Quelle: ntv.de, ino/dpa

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