Schenkungssteuer für Hilfsbereitschaft Zinslos-Darlehen steuerpflichtig?
12.10.2012, 10:16 UhrEin neues Auto, Hilfe bei der Firmengründung. Wer Freunden oder Verwandten ein zinsloses Darlehen gewährt, muss unter Umständen Schenkungssteuer zahlen. Und das schon bei relativ geringen Beträgen.

Die Finanzverwaltung setzte einen fiktiven und traumhaften Zinssatz von 5,5 Prozent pro Jahr an.
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Ein zinsloses Darlehen unter guten Freunden oder innerhalb der Familie kann zur Steuerfalle werden. Wegen der fehlenden Zinsen unterstelle der Fiskus unter Umständen eine Schenkung, erklärt Antia Käding vom Bund der Steuerzahler in Berlin. In diesem Fall werden Schenkungsteuern fällig, sobald die Freibeträge überschritten werden und das Darlehen für länger als ein Jahr gewährt wird.
"In der Familie ist das meist kein Thema, da die persönlichen Freibeträge in der Regel ausreichen", erklärt Käding. Dennoch sollten Betroffene diese Steuerpflicht im Blick behalten. Das gilt besonders dann, wenn das Darlehen Freunden gewährt wird. "Der persönliche Freibetrag liegt in dem Fall nämlich bei nur 20.000 Euro und gilt für alle Schenkungen innerhalb von zehn Jahren", sagt Käding. Die Finanzverwaltung setze einen fiktiven Zinssatz von 5,5 Prozent pro Jahr an.
Innerhalb der Familie können Eltern jedem Kind bis zu 400.000 Euro steuerfrei schenken, Großeltern jedem Enkelkind bis zu 200.000 Euro, so der Bund der Steuerzahler. Schenkungen an Geschwister, Nichten und Neffen, Eltern und Großeltern seien allerdings nur bis zu 20.000 Euro steuerfrei. Dies gelte auch für nicht verwandte Personen. Wird der Freibetrag überschritten, müsse der Beschenkte für darüber hinausgehende Beträge Schenkungsteuer zahlen.
Wichtig zu wissen: Auch die Vereinbarung eines sehr niedrigen Zinssatzes schützt nicht vor der Steuerpflicht. Bei Zinssätzen bis zu 3 Prozent pro Jahr wird zumindest eine teilweise Schenkung angenommen. Die Schenkung berechnet sich dann aus der Differenz zwischen dem tatsächlich vereinbarten und dem fiktiven Zinssatz von 3 Prozent pro Jahr. Zu beachten ist bei Schenkungen außerdem, dass grundsätzlich sowohl der Beschenkte als auch der Schenker Schuldner der Steuer sind.
Quelle: ntv.de, awi/dpa