Ratgeber

Tut mir leid, Nachbar Private Steuerhilfe verboten

Computerprogramme sind als elektronischer Helfer erlaubt.

Computerprogramme sind als elektronischer Helfer erlaubt.

Wer seinem Nachbarn bei der Steuer hilft, macht sich strafbar. Er verstößt damit gegen das Steuerberatungsgesetz, teilt der Bundesverband der Lohnsteuerhilfevereine (BDL) in Berlin mit.

Es mache dabei keinen Unterschied, dass der freundliche Nachbar für seine Hilfe keine Gegenleistung annimmt. Mit der "Schwarzberatung" mache sich nicht nur der Ratgeber schuldig. Auch der Auftraggeber könne mit Geldbußen belegt werden. Außerdem bestehe keinerlei Anspruch auf Gewährleistung oder Schadenersatz, wenn die Ratschläge falsch gewesen seien.

Erich Nöll, Geschäftsführer des BDL, dazu: „Inwieweit der freundliche Helfer tatsächlich über die notwendigen Kenntnisse verfügt beziehungsweise mehr weiß als man selbst, ist für den Laien schwer nachprüfbar, möglicherweise kostet die Schwarzarbeit den Auftraggeber mehr, als er dadurch zu sparen glaubt.“

Quelle: ntv.de, dpa

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