Auto

Behindertenausweis missbraucht 1.500 Euro für Falschparkerin

1.500 Euro Strafe muss eine Falschparkerin jetzt zahlen. Sie hatte auf einem Behindertenparkplatz den Behindertenausweis ihrer Mutter hinter die Windschutzscheibe ihres Fahrzeugs gelegt. Damit wurde nach Ansicht des Bayerischen Obersten Landesgerichts in München aus der einfachen Ordnungswidrigkeit ein Missbrauch von Ausweispapieren.

Der Parkausweis für Behinderte sei ein Ausweispapier im Sinne des Strafgesetzbuches, hieß es zur Begründung. Zweck des Ausweises sei es, die Identität eines Bürgers nachzuweisen und sicherzustellen, dass nur ein Berechtigter die damit verbundenen Privilegien nutzen könne.

Quelle: ntv.de

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