Autobauer bieten mehr Bis 30 Jahre Garantie
29.07.2005, 09:50 UhrAbseits der Straße kann einem Autobesitzer eigentlich vergleichsweise wenig passieren. Vor allem wer einen Neuwagen kauft, ist bei Mängeln innerhalb der ersten beiden Jahre durch die so genannte Sachmängelhaftung abgesichert.
Die meisten Autobauer bieten außerdem noch Garantien, die über dieses früher Gewährleistung genannte Recht hinausgehen. Bei den Garantien sollten Autohalter allerdings einen Blick in die Bedingungen werfen.
Ein Unterschied zwischen der Sachmängelhaftung und Garantie ist der Adressat: "Bei der Sachmängelhaftung macht der Verbraucher Ansprüche gegen den Verkäufer, also den Autohändler, geltend", erklärt Jörg Elsner von der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin. Gesetzlich geregelt sei, dass dieser während der ersten beiden Jahre Mängel, die nicht der Halter zu verantworten hat, repariert oder ersetzt.
"Das können Motorprobleme oder Elektronikschäden sein", erklärt der Anwalt aus Hagen. Beulen oder die Folgen eines Unfalls gehören nicht dazu. "Ausgenommen sind auch die Mängel an Verschleißteilen", erklärt Silvia Schattenkirchner, Juristin beim ADAC in München.
Über diese gesetzlich geregelte Haftung hinaus geben viele Autobauer ihren Kunden weitere Garantien. Dazu gehört zum Beispiel bei VW, Mercedes-Benz oder Renault der Schutz vor Durchrostung und Lackschäden. Auch BMW repariert Lackschäden innerhalb der ersten drei Jahre, wenn sich Bläschen oder Abblätterungen als Fehler am Material herausstellen. Schäden, die eindeutig eine äußere Ursache haben wie zum Beispiel Steinschlag, werden nicht übernommen.
Die Durchrostungsgarantie läuft bei den meisten Herstellern über zwölf Jahre. Allerdings betrifft sie nicht jede kleine Roststelle: "Gemeint ist tatsächlich eine völlige Durchrostung des Wagens, was bei den heutigen Modellen sehr selten ist", erklärt ADAC-Expertin Schattenkirchner.
Nicht nur deshalb lohnt sich bei den Garantien der Blick in die Bedingungen: "Weil sie freiwillig sind, kann der Garantiegeber zum großen Teil die Regeln bestimmen", sagt Rechtsanwalt Elsner. So legen viele Hersteller zum Beispiel fest, dass für eine langjährige Garantie auf den Lack oder gegen den Rost regelmäßige Inspektionen gemacht werden müssen -und das meist bei Vertragswerkstätten. Auch die Laufleistung könne eingeschränkt werden, oder bestimmte Bauteile würden ausgenommen, ergänzt Expertin Schattenkirchner.
"Bei der Sachmängelhaftung darf es solche Einschränkungen nicht geben", sagt Elsner. Um eine regelmäßige Wartung kümmerten sich auch freie Werkstätten, bestätigt Helmut Blümer, Sprecher des Zentralverband Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe in Bonn. Folgen für die Gewährleistung hat das keine.
Immer beliebter wird als freiwillige Zusatzleistung der Autobauer die Mobilitätsgarantie. Der Hersteller garantiert dabei seinem Kunden, ständig ein Auto zur Verfügung zu haben, auch wenn der eigenen Wagen einmal außer Gefecht gesetzt ist. Meist enthält die Garantie eine Pannenhilfe und einen Leihwagen.
Nicht eingeschlossen sei in der Regel der normale Reparaturfall, sagt Silvia Schattenkirchner. Ist der Wagen zur Kontrolle in der Werkstatt, gebe es nicht automatisch einen Leihwagen. "Trotzdem ist das natürlich ein guter Service bei einer Panne." Auch für eine Mobilitätsgarantie müssen meist regelmäßige Inspektionen bei Vertragswerkstätten gemacht werden. Damit verlängert sich der Schutz aber zum Beispiel bei Mercedes-Benz auf bis zu 30 Jahre.
Die Frage nach diesen oder ähnlichen freiwilligen Garantien lohnt sich beim Autokauf sicher. Aber schon weil sich die Zusatzleistungen der meisten Autobauer immer weiter angleichen, können sie kaum das ausschlaggebende Argument werden: "Wer sich allerdings informiert hat und einen besonderen Vorteil bei einem Modell entdeckt, sollte den mitnehmen", sagt Schattenkirchner. Sich wegen Zusatzleistungen oder Rabattaktionen aber plötzlich gar für einen größeren und teureren Wagen zu entscheiden, davon rät die ADAC-Expertin ab.
Quelle: ntv.de