Rechtschreibfehler helfen nicht Bußgeld bleibt Buißgeld
21.12.2004, 14:04 UhrSchreibfehler im Bußgeldbescheid schützen nicht vor Strafe. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden. Im konkreten Fall hatte Manfred K. wegen Fehlverhaltens im Straßenverkehr einen Bußgeldbescheid erhalten. Dem verhängten Bußgeld wollte er sich durch den Hinweis entziehen, das sein Geburtsdatum und sein Geburtsort falsch sowie die Hausnummer seiner Adresse mit "10 b" statt "10 a"im Bescheid angegeben waren.
Das vermochte die Richter aber nicht zu überzeugen. Nachdem der Verkehrsverstoß mit einem Auto seines Arbeitgebers erfolgt war, hatte dieser ihn als ständigen Fahrer des Wagens der Polizei mitgeteilt. Somit war auch für den Fahrer durch das im Bußgeldbescheid genannte Kennzeichen deutlich, dass nur er gemeint sein konnte. Nachdem er gegen den Bescheid Einspruch eingelegt hatte, identifizierte der Richter ihn eindeutig anhand des Radarfotos. Nachdem dann noch die falsche Hausnummer klargestellt wurde, konnten das zunächst fehlerhaft aufgenommene Geburtsdatum und der Geburtsort keinen begründeten Zweifel mehr an der Täterschaft bewirken.
Quelle: ntv.de