Auto

Zweimal geblitzt und belangt Doppel-Sanktion rechtens

Wer im Minutentakt zweimal in eine Radarfalle tappt, kann auch zweimal belangt werden. Handelt es sich wie im konkreten Fall um Temposünden in zwei verschiedenen Geschwindigkeitszonen, ist von zwei unabhängigen Verstößen auszugehen. Das geht aus einem Beschluss des Oberlandesgerichts Hamm hervor, wie die Rechtsanwaltskammer Düsseldorf zu dem OLG-Urteil vom 30. August 2007 (Az.: 3 Ss OWi 458/07) mitteilte.

Der Fahrer war innerhalb einer Autobahn-Anschlussstelle zunächst mit 141 Stundenkilometern bei erlaubtem Tempo 100 geblitzt worden, eine Minute später mit 97 auf einer Tempo-80-Strecke. Nach einem Bußgeldbescheid über 140 Euro für den zweiten Verstoß erhielt er kurze Zeit später noch ein einmonatiges Fahrverbot für die erste Verfehlung aufgebrummt.

Der erstinstanzlich vor dem Amtsgericht Essen gescheiterte Kläger wollte juristisch durchsetzen, dass es sich bei den zwei Geschwindigkeitsüberschreitungen um eine Tat handelt. Er berief sich dabei unter anderem auf ein anderes Urteil, in dem zwei Verstöße innerhalb einer durchgehenden Tempo-100-Zone ohne Anschlussstellen als ein Vergehen gewertet worden waren. In dem nun bekanntgewordenen Fall unterscheiden sich die beiden Tempovergehen laut OLG hingegen deutlich. Die zweite Geschwindigkeitsüberschreitung sei "eine neuerliche Fehlleistung des Betroffenen".

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen