Auto

Taxifahrer unterliegt Fahrverbot trotz beruflicher Nachteile

Auch Taxifahrer müssen - trotz drohender beruflicher Nachteile - bei erheblich überhöhter Geschwindigkeit mit einen Fahrverbot rechnen. Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat in einem Beschluss die Beschwerde eines 38-jährigen Familienvaters abgewiesen.

Dieser war mit seinem Taxi in Nordbaden im Frühjahr 2003 innerorts mit 96 Stundenkilometer geblitzt worden. Neben einer Geldbuße von 125 Euro war gegen ihn ein einmonatiges Fahrverbot verhängt worden. (Aktenzeichen: 1 Ss 18/04)

Weil er schon zuvor mehrfach zu schnell gefahren war, hatte das OLG keine Bedenken gegen das Fahrverbot. Zwar könne ausnahmsweise, etwa bei drohendem Existenzverlust, davon abgesehen werden. Hier allerdings habe der Fahrer durch wiederholte Verstöße ein derart hohes Maß an Verantwortungslosigkeit offenbart, dass er die Sperre sogar bei drohender Kündigung hätte hinnehmen müssen. Berufliche Nachteile könne er außerdem zum Beispiel dadurch ausgleichen, dass er während des Verbots Urlaub nehme.

Quelle: ntv.de

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