Auto

Projektstart im März 2008 Fahrverbote in acht Städten

Von März 2008 an werden im Südwesten die ersten Städte für Autos mit veralteter Abgastechnik gesperrt. Um der Feinstaub-Belastung im Land Herr zu werden, wurden acht Städte zu Umweltzonen erklärt.

Diese dürfen dann von Fahrzeugen ohne Umweltplakette nicht mehr befahren werden. Das gab Umweltministerin Tanja Gönner (CDU) in Stuttgart bekannt. Neben den beiden größten Städten Stuttgart und Mannheim sind auch Ludwigsburg, Leonberg, Tübingen, Reutlingen, Schwäbisch Gmünd und Ilsfeld betroffen. Von 2009 an sollen Fahrverbote auch in Freiburg, Heidelberg, Karlsruhe, Mühlacker, Pforzheim, Heilbronn, Herrenberg, Pfinztal und Ulm gelten.

Unter die Fahrverbote fallen alle Dieselfahrzeuge, die die Euro-Abgasnorm 2 nicht erfüllen, sowie Fahrzeuge mit Benzinmotor ohne geregelten Katalysator. Laut Ministerin Gönner betrifft das 340 000 der 6,7 Millionen Autos und Laster im Land. Das entspricht etwa fünf Prozent des Fahrzeugbestandes.

Auf die Fahrverbote hatten sich das Land und die kommunalen Spitzenverbände geeinigt. Ursprünglich sollten die Fahrverbote bereits Mitte diesen Jahres eingeführt werden, allerdings fehlten da noch notwendige gesetzliche Vorgaben auf Bundesebene.

Hintergrund: Feinstaub - Gefahren und Grenzwerte

Als Hauptquelle von Feinstaub gelten Verkehr und Industrie. Die feinen Partikel in der Luft kommen in Dieselruß, Reifenabrieb, Baustaub oder den Abgasen aus Industrie und Heizungen vor. Die Staubteile sind so klein, dass sie nicht in Nase und Rachen hängen bleiben, sondern ungehindert in die Lunge gelangen. Dort können sie Entzündungen, Wucherungen, Asthma, Bronchitis oder Krebs auslösen. In bestimmten Konzentrationen führen sie zum Herzinfarkt. Nach einer EU-Studie sterben in der Europäischen Union jährlich 310.000 Menschen an Erkrankungen durch Feinstaubpartikel, davon 65.000 in Deutschland.

In Deutschland gilt seit Anfang 2005 eine EU-Richtlinie. Pro Tag dürfen demnach nur noch höchstens 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter Luft erreicht werden. Dieser Grenzwert darf an nicht mehr als 35 Tagen pro Jahr überschritten werden. Passiert es doch, müssen Aktionspläne zur Feinstaub-Bekämpfung erstellt werden.

Quelle: ntv.de

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