Im Fall der Scheidung Frau weg, Auto weg
26.10.2005, 10:30 UhrEin überwiegend beruflich genutztes Fahrzeug zählt nicht zum Hausrat. Daher hat der Ehepartner, auf dessen Name der Wagen zugelassen ist, bei einer Trennung grundsätzlich einen Anspruch auf den Wagen.
Die hat das Oberlandesgerichts Koblenz entschieden (AZ 9 WF 371/05). Eine Zuordnung zum Hausrat wäre nur gegeben, wenn der Wagen weitgehend familiären Zwecken wie Ausflügen oder Einkaufsfahrten dienen würde. Das Gericht hob mit seinem Beschluss eine Entscheidung des Amtsgerichts Wittlich auf und verwies die Sache an die Vorinstanz zurück.
Das Amtsgericht hatte den Antrag einer getrennt lebenden Ehefrau auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt. Das Gericht sah für eine Klage der Frau gegen ihren Ex-Mann, mit dem sie die Herausgabe eines auf ihren Namen zugelassenen Pkws erreichen wollte, keine Erfolgsaussichten. Der Amtsrichter meinte unter anderem, der Wagen zähle zum Hausrat und sei nicht alleiniges Eigentum der Klägerin.
Da die Frau nachweisen konnte, dass der Wagen überwiegend von ihr zu beruflichen Zwecken genutzt wurde, hielt das OLG die Entscheidung des Amtsgerichts im Ergebnis für falsch. Als unerheblich werteten die Koblenzer Richter, wer den Wagen letztlich bezahlt hatte. Das Amtsgericht muss nun erneut über den Antrag entscheiden.
Quelle: ntv.de