Auto

Experten ziehen Bilanz Führerschein mit 17

"Wir haben gute Erfahrungen gemacht", sagte der Vorsitzende des Fahrlehrerverbandes Baden-Württemberg, Peter Tschöpe. Der tödliche Unfall, den ein 17-Jähriger kurz zuvor in Niedersachsen verursacht hatte, sei ein tragischer Einzelfall. Alle Befragten waren sich einig, dass das Konzept deswegen nicht infrage gestellt werden dürfe.

Seit dem Jahresbeginn dürfen Jugendliche nun auch in Baden-Württemberg bereits mit 17 Jahren den Führerschein erwerben. Bis zur Volljährigkeit dürfen sie jedoch nur neben einem Beifahrer ans Steuer. Der Begleiter muss mindestens 30 Jahre alt sein, seit fünf Jahren einen Führerschein haben und in Flensburg nicht mit mehr als drei Punkten belastet sein.

"Hervorragende Sache"

2010 will die Bundesanstalt für Straßenwesen einen Abschlussbericht zur Unfallbilanz junger Fahrer vorlegen. Ein Zwischenbericht vom vergangenen Juli zeigt positive Tendenzen: Jugendliche, die nicht am begleiteten Fahren teilgenommen hatten, verstießen 1,2 mal so häufig gegen die Verkehrsregeln, verursachten dabei 1,3 mal so häufig einen Unfall und wurden doppelt so oft unter Einfluss von Alkohol oder Drogen im Straßenverkehr entdeckt.

"Das begleitete Fahren ist im Dienste der Unfallverhütung eine hervorragende Sache", sagte Rainer Hillgärtner vom Auto Club Europa (ACE). Ein "schöner Nebeneffekt" sei außerdem, dass sich beim gemeinsamen Autofahren eine neue Eltern-Kind-Beziehung aufbauen lasse. Die Unterhaltung im Auto wirke sich positiv auf die sonst so schwierige Kommunikation in dieser Lebensphase aus. Zudem könnten die Begleiter ihr Fahrschulwissen auffrischen und neue Techniken etwa für das spritsparende Schalten lernen.

Problemgruppen noch unbeteiligt

Das begleitete Fahren funktioniert laut Tschöpe allerdings auch deswegen so reibungslos, weil vor allem Jugendliche daran teilnähmen, in deren Familien das Thema Sicherheit ohnehin schon einen hohen Stellenwert habe. Die eigentliche Problemgruppe aber finde es "uncool", mit der Mutter durch die Gegend zu fahren und warte lieber bis zur Volljährigkeit.

Tschöpe monierte zudem, dass Begleitpersonen nicht für Trunkenheit belangt werden könnten. Der Beifahrer dürfe die 0,5-Promille-Grenze zwar nicht überschreiten. Die Polizei habe aber keine Berechtigung, bei ihm Atemkontrollen und Blutproben vorzunehmen.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen