Bei Unfall Kein Geld für Cello
21.10.2008, 14:37 UhrBei einem Verkehrsunfall werden in der Regel nur solche Gegenstände ersetzt, die üblicherweise im Auto liegen. Teures und ungewöhnliches Gepäck eines Beifahrers muss die Kfz-Versicherung zum Beispiel nicht erstatten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Coburg hervor, auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist (Az.: 32 S 39/08). In dem Fall wurde bei einem von der Fahrerin selbst verschuldeten Unfall das Cello der Schwiegermutter in spe zerstört.
Diese hatte eine Musikinstrumentenversicherung abgeschlossen, die für den Schaden zahlte - sie forderte die rund 3300 Euro aber von der Kfz-Versicherung zurück. Die Kfz-Versicherung lehnte die Übernahme ab
- zu Recht, wie die Richter entschieden. Denn ein Cello habe die Frau in dem Fall nicht gewöhnlich bei sich.
Quelle: ntv.de