Auto

Wenn es hagelt Kein Neuwagen-Status mehr

Wenn Neuwagen auf dem Gelände des Herstellers - wie jüngst bei 30.000 VW-Modellen in Emden geschehen - durch Hagel beschädigt werden, bleiben sie nicht automatisch Neuwagen.

Darauf weist der ADAC in München hin. Lediglich bei leichten Hagelschäden, die fast keine Spuren hinterlassen, kann gegebenenfalls der Neuwagen-Status beibehalten werden, so Klaus Heimgärtner, Jurist des Automobilclubs. Kommt es zu deutlicheren Schäden, die Ausbesserungen mit Spachtelmasse oder sogenannte Beilackierungen erforderlich machen, geht der Neuwagen-Status verloren. Der Wagen kann dann sogar als Unfallfahrzeug gelten, das der Käufer nicht abnehmen muss.

Auf Schadensersatz kann ein Autokäufer aber nicht pochen, da es sich um höhere Gewalt handelt, so Heimgärtner. Wird durch ein solches Unglück der eigentliche Liefertermin überschritten, bedeute dies auch nicht automatisch, dass der Kunde vom Kaufvertrag zurücktreten kann. In der Regel würden unverbindliche Liefertermine vereinbart: "Ein solcher Termin kann um mindestens sechs Wochen überschritten werden", erklärt Heimgärtner. "Danach erst kann der Kunde eine Nachfrist von etwa zwei Wochen für die Lieferung setzen." Wird auch die nicht eingehalten, könne er vom Vertrag zurücktreten.


Quelle: ntv.de

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