Schmerzpatienten Kein generelles Fahrverbot
14.03.2003, 11:23 UhrPatienten mit chronischen Schmerzen müssen ihren Wagen nicht prinzipiell in der Garage stehen lassen. Zwar kann durch die Einnahme von starken Medikamenten die Aufmerksamkeit im Straßenverkehr stark herabgesetzt werden. Für Schmerzmittel aus der Gruppe der Opoide aber gilt das nicht, wie Schmerztherapeut Rainer Sabatowski von der Uni Köln berichtet.
Unter seiner Leitung hatten sich 21 Patienten, die mit einem Schmerzpflaster (transdermales Fentanyl) behandelt wurden, einer Fahrerlaubnisuntersuchung unterzogen. Reaktionsvermögen und Aufmerksamkeit unterschieden sich laut Sabatowski bei ihnen nicht wesentlich von einer Kontrollgruppe gesunder Menschen.
Allerdings müsse auf den Konsum auch kleinster Mengen von Alkohol und auf die gleichzeitige Einnahme anderer Medikamente verzichtet werden.
Der Patient müsse sich vor jedem Fahrtantritt kritisch fragen, ob er sein Fahrzeug sicher führen könne. Sollte er trotz eines ärztlichen Verbotes am Straßenverkehr teilnehmen, sei es dem Arzt "in begründeten Einzelfällen" erlaubt, gegen das Gebot der ärztlichen Schweigepflicht zu verstoßen und den Verkehrsbehörden eine Meldung zu erstatten, sagte der Schmerztherapeut.
Quelle: ntv.de