Auto

Keine Geld für Ehe-Crash Kfz-Haftpflicht hält sich raus

Eheleute können sich gemeinsam in einem Vertrag gegen Schäden absichern. Sie können aber keine Leistungen von der Versicherung verlangen, wenn sie sich gegenseitig Schaden an ihrem Eigentum zufügen.

So muss eine Kfz-Haftpflicht nicht zahlen, wenn zwei Autos bei derselben Versicherung in Vertrag stehen und die Frau dem Mann als Policeninhaber mit dem einen in das andere Auto fährt. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs in Karlsruhe hervor, auf das das Institut für Wirtschaftspublizistik (IWW) in Würzburg hinweist.

Klausel neu ausgelegt

In dem Fall waren beide Fahrzeuge über den Ehemann versichert, die Frau wurde als mitversicherte Person geführt. Die Frau stieß in der Hofauffahrt des Anwesens der Eheleute mit ihrem VW Golf gegen den Mini Cooper ihres Mannes. Der Schaden wurde mit rund 1400 Euro beziffert. Der Mann verlangte von der Versicherung, sie müsse ihm den Schaden erstatten. Denn er sei der geschädigte Dritte. Das Unternehmen berief sich auf die Regel, nach der Haftpflichtansprüche des Versicherten gegen mitversicherte Personen ausgeschlossen seien.

Die Bundesrichter entschieden zugunsten des Versicherers: Denn der Mann habe keine Ansprüche, wenn eine mitversicherte Person ihn schädigt. Das sei die Folge aus der Klausel, die in anderen Fällen die mitversicherte Ehefrau gegen Haftpflichtansprüche schützt. Zuvor war der Fall vor dem Landgericht Stade verhandelt worden.

Quelle: ntv.de

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