Recht auf Fachwerkstatt Kosten müssen erstattet werden
11.06.2009, 12:35 UhrEs muss nicht die Billigste sein. Nach einem Unfall hat ein Geschädigter auch Anspruch auf die Reparatur in einer Fachwerkstatt. Eine Versicherung, die die Erstattung der Stundensätze einer Marken-Werkstatt ablehnte, hatte den Prozess um Kostenerstattung in zweiter Instanz verloren.

Die Versicherung muss auch für eine Reparatur in einer Marken-Werkstatt aufkommen.
(Foto: picture-alliance/ dpa)
Nach einem Autounfall müssen Geschädigte sich nicht mit einer Reparatur in einer freien Werkstatt begnügen. Sie haben Anspruch auf Erstattung der Kosten für eine markengebundene Werkstatt. Das teilt der Deutsche Anwaltverein (DAV) unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Dortmund mit (AZ.: 17 S 68/08). In dem verhandelten Fall ging es darum, dass eine Versicherung den in einem Gutachten angegebenen Stundensatz einer Marken-Werkstatt für die Lohnkosten als zu hoch ansah - und die Erstattung ablehnte.
Die Richter urteilten in zweiter Instanz jedoch, dass der Geschädigte bei einem Unfall das Recht habe, die Stundenlöhne einer Marken-Werkstatt zu berechnen. Dabei wurde auch darauf hingewiesen, dass ein Autobesitzer ohne umfangreiche Recherchen nicht wissen könne, ob die freie Werkstatt die gleiche Erfahrung mit dem Fahrzeug beziehungsweise der Marke habe wie die markengebundene Fachwerkstatt.
Quelle: ntv.de, dpa