Auto

In jedem Fall Geld zurück Manipulierter Tachostand

Manipulationen am Tachostand eines Gebrauchtwagens berechtigen einen Käufer grundsätzlich dazu, das Geschäft rückgängig zu machen und sein Geld zurück verlangen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz (Az.: 5 U 1385/03). Dabei sei unerheblich, ob in einem schriftlichen Kaufvertrag ein Gewährleistungsausschluss vereinbart worden sei, betonten die Richter.

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage einen Auto-Käufers statt. Er hatte den Wagen mit einem ausgewiesenen Tachostand von rund 207.000 Kilometer für 10.000 Euro gekauft. Als sich später herausstellte, dass der Tachometer bei einer Laufleistung von 300.000 Kilometern um 100.000 Kilometer zurückgedreht worden war, verlangte der Autokäufer sein Geld zurück. Der Verkäufer weigerte sich und verwies darauf, von der Tacho-Manipulation selbst nichts gewusst zu haben. Zudem habe er in dem schriftlichen Kaufvertrag ausdrücklich jede Gewährleistung ausgeschlossen.

Anders als das Landgericht, das die Klage abgewiesen hatte, entschied das OLG für den Kläger. Der Verkäufer sei auch ohne eigenes Verschulden schadensersatzpflichtig. Denn mit der Erklärung, der Tachostand stimme mit der Gesamtfahrleistung des Wagens überein, gebe der Verkäufer eine so genannte Beschaffenheitsgarantie ab. Sei sie falsch, so hafte er - auch ohne persönliches Verschulden.

Quelle: ntv.de

Newsletter
Ich möchte gerne Nachrichten und redaktionelle Artikel von der n-tv Nachrichtenfernsehen GmbH per E-Mail erhalten.
Nicht mehr anzeigen