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Führerscheintourismus ade! Neue EU-Richtlinien

Den Führerschein machen und damit bis ans Ende des Lebens fahren dürfen - das gilt in Zukunft nicht mehr. Denn mit der dritten EU-Führerscheinrichtlinie kommt Bewegung ins Thema Fahrerlaubnis. Eine Neuerung wird sein, dass der Führerschein als Dokument in regelmäßigen Abständen gegen ein neues Exemplar getauscht werden muss. Auch andere bekannte Regeln ändern sich - Motorradfahrer haben sich ebenso wie Eigner von Caravans und größeren Anhängern auf neue Vorschriften einzustellen. Während das Gros der Änderungen jedoch erst in einigen Jahren Realität wird, hat man in einem anderen Bereich schon durchgegriffen: Dem "Führerscheintourismus" wird mit der neuen Richtlinie ein Riegel vorgeschoben.

Grundsätzlich gilt, dass die einzelnen EU-Staaten für die Umsetzung in nationales Recht bis zum Jahr 2013 Zeit haben. Doch bereits mit dem in Kraft treten der Richtlinie am 19. Januar 2007 hat man im Hinblick auf eine Rechtslücke gehandelt, die es erlaubte, bei entzogener Fahrerlaubnis im Ausland für Ersatz zu sorgen. "Im Rahmen des so genannten Führerscheintourismus haben einige Autofahrer im europäischen Ausland eine neue Fahrerlaubnis erworben, weil ihnen die deutsche Erlaubnis entzogen worden war und sie zu einer Medizinisch-Psychologischen Untersuchung mussten", erläutert Sven Rademacher vom Deutschen Verkehrssicherheitsrat (DVR) in Bonn. Die ausländischen Führerscheine ermöglichten solchen Autofahrern das Lenken des Fahrzeugs dann auch in Deutschland wieder.

"Seit dem 19. Januar ist es nun nicht mehr so, dass ein solcher Führerschein in Deutschland zum Fahren berechtigt, wenn hier schon ein Entzug der Fahrerlaubnis vorgenommen wurde", sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe in München. Wer eine ausländische Fahrerlaubnis besitzt, darf also nicht mehr fahren, wenn ihr Ausstellungsdatum nach dem 19. Januar liegt. Laut Sven Rademacher kam Führerscheintourismus bisher recht häufig vor: "Allein in den vergangenen eineinhalb Jahre sind mehr als 2.100 Fahrer mit ausländischen Führerscheinen aufgefallen." Die Dunkelziffer wird jedoch weit höher eingeschätzt.

Noch einige Jahre entfernt dürften dagegen die Umsetzungen weiterer Regeln sein. "Spätestens ab dem Jahr 2013 wird aber der Führerschein als solcher auf zehn Jahre befristet", sagt Peter Glowalla von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände (BFV) in Berlin. Das bedeutet jedoch nicht, dass alle zehn Jahre eine Führerscheinprüfung gemacht werden muss - es geht allein um das Dokument. "Es wird ein Austausch des Führerscheins vorgenommen", bestätigt Markus Schäpe. Ein Grund dafür ist, dass der Führerschein dadurch mit einem aktuellen Foto des Fahrers versehen wird - damit kein 60-Jähriger einen alten "Lappen" inklusive Jugendfoto bei sich trägt. Die Identifizierung soll so erleichtert werden.

"Für bestehende Führerscheine gilt aber ein Bestandschutz", so Peter Glowalla. Erst 2033 müssen schon existierende Fahrerlaubnisse ebenfalls gegen die kommenden Dokumente im Scheckkartenformat getauscht werden. Die geplante europäische Vereinheitlichung macht laut Sven Rademacher durchaus Sinn: "Es sind europaweit derzeit rund 110 unterschiedliche Führerscheindokumente im Umlauf." Allein in Deutschland gebe es sechs unterschiedliche Ausführungen.

Ein weiteres wichtiges Thema im Zusammenhang mit dem kommenden Recht sind die Gesundheitsprüfungen. "Es bleibt den Staaten unbenommen, den Austausch der Dokumente mit einer Gesundheitsprüfung zu kombinieren", erläutert Peter Glowalla. Bisher heißt es, dass für Deutschland auch künftig keine derartigen Prüfungen vorgesehen sind. Was jedoch nicht heißt, dass sich bis zur endgültigen Umsetzung der Verordnung gerade in diesem Bereich nicht doch noch etwas ändert.

Peter Glowalla hält zumindest einen Sehtest im Rahmen des Zehn-Jahres-Wechsels für sinnvoll. "Eine Verringerung des Sehvermögens geschieht langsam, wird von den Betroffenen daher meist gar nicht bemerkt." Im Hinblick auf die Verkehrssicherheit sei ein derartiger Test daher wünschenswert. Der DVR gibt laut Sven Rademacher zumindest die Empfehlung, die eigene Gesundheit regelmäßig testen zu lassen.

Auf einen Test oder eine Prüfung sollten sich jene Autofahrer einstellen, die mit größeren Anhängern oder Caravans im Schlepp unterwegs sind. Grundsätzlich wird hier die bisher nur schwer zu durchschauende Regelung im Hinblick auf die Gewichte von Fahrzeug und Anhänger beziehungsweise die Gewichtsverhältnisse entschlackt. Im Endeffekt ändert sich nach aktuellen Angaben im Zusammenhang mit der Fahrerlaubnis der Klasse B bei Gespannen bis zu 3.500 Kilogramm nichts. Neues gibt es dagegen im Gewichtsbereich 3.500 bis 4.250 Kilogramm. "Hier werden die Fahrer eine Schulung oder eine Fahrprüfung ablegen müssen. Welche der Möglichkeiten es sein wird, das ist noch zu regeln", sagt ADAC-Jurist Markus Schäpe.

Auch für Motorradfahrer wird sich einiges ändern. Das betrifft zum einen eine Prüfung beim Aufstieg von einer Führerschein-oder Leistungs-Klasse in die andere. Es darf andererseits künftig bereits mit dem Führerschein der Klasse A2 eine 35 kW/48 PS starke Maschine gefahren werden. Bisher lag die Grenze bei 25 kW/34 PS. Bei den Leichtkrafträdern fällt die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeit auf 80 Kilometer pro Stunde (km/h). Gerade dieser Punkt wird laut Peter Glowalla vermutlich schon in diesem oder im kommenden Jahr Realität werden. Denn nicht immer ist langsame Fahrt sicherer: Experten sind sich einig, dass ein Leichtkraftrad mit 100 oder 110 km/h Spitze besser zum "Mitschwimmen" im Verkehr geeignet ist.

Heiko Haupt, dpa

Quelle: ntv.de

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