Kaufvertrag angefochten Neufahrzeug war zu alt
07.09.2005, 10:30 UhrEin mehr als zwölf Monate altes Motorrad darf nicht mehr als "fabrikneu" oder als "Neufahrzeug" verkauft werden.
Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Nach Auffassung der Richter gilt bei einem Motorrad wie einem Pkw, dass eine längere Standzeit zu einem Wertverlust führt und das Fahrzeug daher rechtlich betrachtet nicht mehr neu ist. Ob es während der Standzeit tatsächlich zu Mängeln an dem Fahrzeug gekommen ist, werteten die Richter dagegen als unerheblich (AZ: 18 O 452/03).
Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Mannes statt, dem ein Händler ein Motorrad als Neufahrzeug verkauft hatte. Tatsächlich war es aber bereits 16 Monate vor dem Verkauf produziert worden. Die Anfechtung des Kaufvertrages war erfolgreich: Nach dem Berliner Richterspruch darf der Kläger das Motorrad gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgeben.
Quelle: ntv.de