Unsichtbare Schilder Nicht erkennbar ist wirkungslos
09.12.2010, 16:33 UhrSind einschränkende Verkehrsschilder für Autofahrer nicht sichtbar, so gelten lediglich die allgemeinen Verkehrsregeln.

Einige Schilder sind allerdings schon durch ihre Form erkennbar, wie dieses "Vorfahrt-achten"-Schild.
Verkehrsschilder, die nicht erkennbar sind, müssen nicht beachtet werden. Das entbindet Autofahrer aber nicht von der Pflicht, sich an die allgemeinen Verkehrsregeln zu halten. Jenen, die sich nicht daran halten, droht ein Bußgeld.
Im vorliegenden Fall war ein Taxifahrer auf einer Straße deutlich schneller unterwegs als die dort erlaubten 30 km/h. Das Schild, das die Geschwindigkeitsbegrenzung anzeigte, war allerdings verdeckt und wurde vom Piloten nicht erkannt. Der mit 73 km/h geblitzte Fahrer erhielt ein hohes Bußgeld, das sich auf die gemessene Geschwindigkeitsdifferenz von 43 km/h bezog.
In zweiter Instanz wurde der grobe Verstoß allerdings abgeschwächt. Die Oberlandesrichter befanden, dass Verkehrszeichen immer so angebracht werden müssen, dass sie Verkehrsteilnehmer ohne weitere Überlegung erkennen können. Bei verdeckten oder zugeschneiten Schildern sei das aber nicht möglich. Zumal war der Fahrer ortsunkundig. Deshalb erhielt er, nach Abzug einer Toleranz von 3 km/h, für die nunmehrige 20 km/h-Überschreitung ein weit geringeres Bußgeld als in erster Instanz (Az. III-3 RBs 336/09).
Quelle: ntv.de, sp-x