Auto

Sekundenschlaf am Steuer Nicht immer grob fahrlässig

Wer am Steuer einschläft und einen Unfall verursacht, handelt nicht zwangsläufig grob fahrlässig. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz hervor. Dieser Vorwurf sei nur berechtigt, wenn sich der Fahrer nachweislich über deutliche Vorzeichen der Ermüdung hinweggesetzt habe.

Das Gericht wies damit die Schadenersatzklage einer Mietwagenfirma ab. Nach deren allgemeinen Vertragsbedingungen haften Kunden für Schäden, die durch grob fahrlässiges Verhalten entstehen. Ein Kunde war offenbar auf Grund eines Sekundenschlafs mit dem Mietwagen gegen einen Brückenpfeiler gerast.

Die Koblenzer Richter räumten ein, dass es Gerichte gebe, wie etwa die Oberlandesgerichte Hamm und Frankfurt, die in diesen Fällen ohne weiteres grobe Fahrlässigkeit bejahten. Dieser strengen Auffassung schließe man sich jedoch nicht an. Es lägen keine Hinweise darauf vor, dass bei dem betroffenen Autofahrer vor oder während der Fahrt Ermüdungserscheinungen aufgetreten seien. Für den Vorwurf der groben Fahrlässigkeit bestehe daher keine Grundlage.

(Urteil vom 11. 1. 2007/Aktenzeichen 10 U 949/06)

Quelle: ntv.de

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