Versicherung zahlt nicht "Oh, ist das kein Diesel?"
25.09.2003, 12:15 UhrWer sein Auto mit dem falschen Sprit betankt und dadurch den Motor ruiniert, braucht nicht auf seine Vollkaskoversicherung hoffen. Sie springt in diesem Fall nicht ein. Der Griff zum falschen Zapfhahn stellt keinen versicherten Unfallschaden dar. Darauf macht die Rechtschutzversicherung Arag aufmerksam und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs.
Im konkreten Fall hatte ein Mann den Wagen seiner Ehefrau mit Benzin statt mit Diesel betankt. Bei der Weiterfahrt gingen daraufhin Teile des Motors kaputt. Die Vollkaskoversicherung weigerte sich, den Schaden zu regulieren. Der BGH gab ihr Recht. Der Griff zum falschen Zapfhahn sei ein klarer Bedienungsfehler gewesen und damit vom Deckungsschutz ausgenommen.
Quelle: ntv.de