Auto

Unbekannter Mangel Pkw-Verkäufer haftet nicht

Zeigt sich an einem Gebrauchtwagen nach dem Verkauf ein Mangel, der dem Verkäufer unbekannt war, muss dieser nicht dafür haften. Der Verkäufer muss seine Unkenntnis - etwa über einen früheren Unfall - allerdings nachweisen können. Das geht aus einem Urteil des Landgerichtes Saarbrücken hervor (Az.: 2 S 21/04), auf das der Deutsche Anwaltverein in Berlin hinweist.

In dem Fall wollte ein Autohaus vom Vertrag über den Kauf eines Gebrauchtwagens zurücktreten, nachdem sich herausgestellt hatte, dass dieser nicht wie von der Verkäuferin angegeben "unfallfrei" war. Stattdessen war das Auto nach einem Crash umfangreich repariert worden. Davon wusste die Verkäuferin jedoch nichts, weil der Unfall nicht während der Zeit geschehen war, in der sie den Wagen besessen hatte. Das konnte sie dem Gericht glaubhaft darlegen. Von dem Unfall zu wissen, sei ihr mangels entsprechender Hinweise beim Kauf nicht möglich gewesen.

Quelle: ntv.de

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