Bußgeld und Strafpunkte Scheiben müssen eisfrei sein
01.02.2005, 15:00 UhrWer im Winter nur ein Guckloch in die vereiste Windschutzscheibe kratzt, riskiert ein Bußgeld und Punkte in der Verkehrssünderkartei.
Bei Fahrten mit stark eingeschränkter Sicht durch vereiste oder verschneite Scheiben drohen ein Bußgeld von 50 Euro und drei Punkte in Flensburg. Mindestens der Bereich der Scheibenwischer sowie die Seitenscheiben, Scheinwerfer, Rückleuchten, Blinker und Rückspiegel müssen vom Eis befreit werden. Um nachfolgende Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, sollte auch Schnee vom Autodach gefegt werden.
Eine Selbstverständlichkeit zudem: Winterreifen in allen Regionen, in denen mit Schneefall gerechnet werden muss oder in denen bereits Schnee liegt.
Quelle: ntv.de