Auto

Selbst bei Diebstahl Teure "Schrottautos"

Ein "Schrottauto" muss vom Besitzer entsorgt werden. Das gilt nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Mainz selbst dann, wenn der Wagen gestohlen und vom Dieb bei der Verfolgungsjagd durch die Polizei zu Schrott gefahren wurde.

Betroffen davon sind nach Angaben des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) in Berlin auch auf Kredit gekaufte Fahrzeuge. Der Halter des gestohlenen Wagens könne nicht verlangen, dass die Bank als Kreditgeber anschließend noch Gutachter- und Verschrottungsgebühren übernehme, befanden nach seinen Angaben die Richter in Mainz. Das treffe auch dann zu, wenn die Bank als Eigentümerin des Fahrzeugs im Brief eingetragen sei.

(AZ: 1 K 101/03)

Quelle: ntv.de

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