Auto

Zweispurig kostet mehr Trikes gelten künftig als Wagen

Die motorradähnlichen Dreirad-Fahrzeuge namens Trike müssen künftig als Kraftwagen versteuert werden. Damit gelte die geringere Steuerlast für Motorrad-ähnliche Fahrzeuge bei Trikes nicht mehr, teilte der Bundesfinanzhof mit.

Mit seiner Entscheidung gab das höchste deutsche Gericht in Steuersachen dem Finanzamt recht (Aktenzeichen: VII R 53/03 vom 22. Juni 2004). Dieses hatte zu Bedenken gegeben, dass Fahrzeuge mit einer Querachse im Allgemeinen nicht als Rad, sondern als Wagen bezeichnet würden.

Finanzamt und Bundesfinanzhof bedienten sich zur Illustration eines archaischen Vergleiches: Ein von Pferden gezogener, antiker Kampfwagen werde schließlich auch nicht als Rad bezeichnet, hieß es. Der Begriff Kraftrad ist im Gesetz nicht definiert. Da sich je nach Einordnung eines Gefährtes in unterschiedliche Steuerklassen große Unterschiede bei der Steuerlast ergeben, beschäftigen die Eingruppierungsfragen das Finanzgericht immer wieder.

Um eine möglichst klare Unterscheidung zwischen Krafträdern und Kraftwagen zu erzielen, hielt es der Bundesfinanzhof für gegeben, motorradtypische Fahrzeuge wie das Trike wegen ihrer Zweispurigkeit als Wagen zu klassifizieren.

Quelle: ntv.de

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