Auch beim Gebrauchtwagenkauf Verkäufer trägt Beweislast
09.02.2004, 17:00 UhrKäufer von Gebrauchtwagen werden durch die so genannte Beweislastumkehr geschützt, wenn das Auto kurz nach dem Kauf mit einem Motorschaden liegen bleibt. Dabei wird für die ersten sechs Monate nach dem Kauf automatisch vermutet, dass der Defekt "im Keim" bereits beim Erwerb vorgelegen hat, teilt der ADAC in München nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln mit (Az.: 22 U 88/03).
Den konkreten Beweis dafür brauche der Käufer nicht erbringen. Vielmehr müsse der Verkäufer zunächst versuchen, den Mangel auf eigene Kosten zu beseitigen. Gelingt ihm das nicht, könne der Käufer das Fahrzeug zurückgeben und das Geld zurückverlangen.
Im konkreten Fall hatte den Angaben zufolge der Käufer eines zehn Jahre alten Porsche mit 122.000 Kilometern Laufleistung geklagt. Einen Tag nach der Fahrzeugübergabe und nach nur 700 gefahrenen Kilometern war er mit schwerem Motorschaden liegen geblieben. Er wollte daraufhin vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis erstattet bekommen. Der Verkäufer weigerte sich und berief sich auf die Beweislast. Diese wies das Gericht jedoch ihm zu.
Es ging davon aus, dass der Mangel, der zum Schaden geführt hatte, zumindest schon im Ansatz bei der Übergabe bestand. Da der Verkäufer das Gegenteil nicht beweisen konnte, entschieden die Richter zu Gunsten des Käufers.
Quelle: ntv.de