In nur fünf Wochen Vom Auto zur Litfaßsäule
24.02.2006, 12:43 UhrEin mit Werbung beklebtes Auto wird rechtlich zur Litfaßsäule, wenn es länger als fünf Wochen auf demselben Parkplatz steht. Dann wird für den Halter eine deftige Sondernutzungsgebühr fällig. Darauf weist die Fachzeitschrift "kfz-betrieb" unter Berufung auf ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen hin.
In dem Urteil heißt es, dass ein dauerhaft am Straßenrand oder auf einem öffentlichen Parkplatz abgestelltes Auto nach fünf Wochen von einem betriebsbereiten Verkehrsmittel zu einer verkehrsfremden Sache wird. Die jeweilige Kommune ist dann berechtig, für den motorisierten Werbeträger Gebühr zu kassieren
(Oberverwaltungsgericht NRW, Az.: 11 A 4433/02)
Quelle: ntv.de