Auto

Versicherung nicht beschwindeln Vorschaden vergessen, Geld weg

Wer nach dem Diebstahl seines Autos Vorschäden am Fahrzeug verschweigt, verliert fast immer den Versicherungsschutz und bleibt auf dem Schaden sitzen.

Das berichtet die Zeitschrift "Recht und Schaden" unter Berufung auf ein Urteil des Landgerichts Coburg. Nach Auffassung der Richter darf die Versicherung in diesen Fällen von einer vorsätzlichen Täuschung ausgehen und muss daher nicht zahlen (AZ 12 O 461/05).

Im konkreten Fall wies die Kammer die Klage eines Autofahrers gegen seine Teilkaskoversicherung ab. Der Wagen des Mannes war gestohlen worden. Bei der Diebstahlsanzeige gab der Besitzer wahrheitswidrig an, dass der Wagen keine Vorschäden habe. Tatsächlich war es zwei Jahre vorher aber zu einem Wildunfall gekommen. Als die Versicherung die falsche Angabe bemerkte, verweigerte sie die Zahlung. Das Gericht gab dem Unternehmen Recht. Eine Versicherung sei auf wahrheitsgemäße Angaben angewiesen. Falschangaben gingen daher grundsätzlich zu Lasten des Versicherten.

Quelle: ntv.de

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