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Verkehrsunfall: Wenn es gekracht hat Wann ist die Polizei zu rufen?

Die Unfallstelle muss geräumt werden, sonst droht ein Bußgeld von der Polizei.

Die Unfallstelle muss geräumt werden, sonst droht ein Bußgeld von der Polizei.

Nicht bei allen Unfällen muss die Polizei gerufen werden. Bei leichten Blechschäden reicht es, die Daten der Unfallteilnehmer zu notieren.

Auf den schneebedeckten und oft glatten Straßen passiert es schnell – ein Auffahrunfall. Der Schreck sitzt tief, aber bis auf kalt verformtes Blech, ein paar Kratzer oder gesprungenes Glas ist nicht viel passiert. Doch wie verhält man sich bei einem Bagatellunfall korrekt?

Viele Autofahrer warten lieber auf die Polizei, um bloß nichts falsch zu machen. Das ist bei leichten Blechschäden zwar erlaubt, aber nicht immer nötig. Auf jeden Fall muss aber die Unfallstelle laut Paragraph 34 der Straßenverkehrsordnung (StVO) unverzüglich geräumt werden. Andernfalls staut sich der Verkehr an der Stelle und die Polizei darf dafür ein Verwarnungsgeld von 30 Euro aussprechen.

Fotos machen, Daten notieren

Damit es hinterher bei der Schadensregulierung keine Probleme gibt, sollten von der Unfallstelle und den beteiligten Fahrzeugen Fotos aus verschiedenen Perspektiven gemacht werden. Notieren muss man auch den genauen Zeitpunkt, den Ort und die Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge. Die Aufnahme der Personalien und Versicherungsdaten erleichtern später die Schadensregulierung.

Falls die Daten nicht bekannt sind, können sie beim Zentralruf der Versicherungen (0180-25026) erfragt werden. Das gilt aber nur für Bagatellschäden, bei schweren Unfällen sollte man natürlich auf die Polizei und eventuell auf Helfer warten und notfalls Erste Hilfe leisten.

Quelle: ntv.de, sp-x

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