Wenn das Auto untergeht Wer zahlt?
04.06.2013, 10:27 Uhr
Wer in einer Hochwasser-Region parkt, für den zahlt keine Versicherung.
(Foto: picture alliance / dpa)
Wer Hochwasserschäden an seinem Auto hat, muss sehen, wie er an sein Geld kommt. Hier einige Tipps.
Deutschland wird derzeit von Wassermassen überrollt. Das schlimmste Hochwasser seit 500 Jahren wird vielfach getitelt. Aber selbst wenn es nicht so wäre, der Schaden an Hab und Gut ist beachtlich. So auch der an in Hochwassergebieten abgestellten Fahrzeugen. Wer kommt hier für eventuelle Schäden auf? Die Versicherung? Nicht in jedem Fall.
Eine Schadensregulierung entfällt dann, wenn der Autofahrer trotz Hochwasserwarnung sein Auto nicht rechtzeitig in Sicherheit bringt. Hierbei handelt es sich nach Angaben des ADAC in der Interpretation der Versicherungen um grob fahrlässiges Verhalten. Das gleiche gilt für übermütige Hochwasser-Touristen, die erkennbar überflutete Straßen oder auch eine unter Wasser stehende Unterführung durchqueren und sich dabei einen Schaden am Fahrzeug zuziehen.
Motorschaden zahlt nur die Vollkasko

Bis zur Höhe der Radnabe besteht keine Gefahr beim Durchqueren von Furten.
(Foto: picture alliance / dpa)
Für alle, die gezwungen sind, überflutete Fahrwege mit dem Auto zu durchqueren, gilt folgende Faustregel: Bis zur Höhe der Radnaben besteht keine Gefahr. Darüber hinaus wird die "Eintauchtiefe" oder "Watttiefe" entscheidend. Vor allem bei SUVs ist die in der Betriebsanleitung vermerkt. Kritisch wird eine Fahrt durchs Wasser immer dann, wenn der Motor teilweise oder sogar ganz unter die Wasseroberfläche taucht. Das führt in der Regel dazu, dass Wasser angesaugt wird. Ist das der Fall, dürfte das Aggregat einen irreparablen Schaden davontragen. Prinzipiell gilt auch, wenn Wasser bei stehenden Fahrzeugen in den Motorraum eindringt, dass dieser Schaden als Unfall gewertet wird. In einem solchen Fall zahlt nur die Vollkaskoversicherung. Angesichts dieser Tatsache sollten überschwemmte Straßen nur im Notfall durchquert werden.
Hat sich der Autofahrer nicht grob fahrlässig verhalten und sein Auto ist ohne erkennbare Schuld in den Fluten versunken, deckt die Teilkasko nach Angaben des ADAC Schäden nach unmittelbarer Einwirkung einer Überschwemmung ab. Das gilt zum Beispiel dann, wenn ein zuvor am Straßenrand geparktes Auto durch eindringendes Wasser beschädigt wird. Auch Schäden, die durch Geröll und Steine am Fahrzeug entstanden sind, übernimmt die Versicherung. Vorausgesetzt sturzbachartige Regenfälle von Hängen haben dafür gesorgt, so der Automobilklub.
Vorsicht bei der Bergung
Auch wenn die Versicherung nicht zahlt, muss ein hochwassergeschädigtes Auto kein Totalverlust sein. Um das herauszufinden, muss der Wagen aber in jedem Fall in eine Werkstatt. Allerdings sollte man unbedingt darauf verzichten, das Auto, nachdem es aus dem Hochwasser aufgetaucht ist, zu starten. Das könnte zu einem "Wasserschlag" im Motor führen. Selbst wenn das Triebwerk anspringt, besteht die Gefahr, dass Wasser ins Öl gelangt. Auch das Einschalten der Zündung und anderer durch die Batterie betriebener Verbraucher ist nicht ratsam. Um Kurzschlüsse zu vermeiden, sollte die Batterie vielmehr so schnell wie möglich abgeklemmt werden, bevor das Auto in eine Werkstatt geschleppt wird.
Steigt das Wasser nur bis zum Stoßfänger und bleibt der Innenraum trocken, ist das Schadensrisiko laut ADAC gering. Trotzdem müssen in der Werkstatt unter anderem Lenkung, Bremsen, Radlager und Antriebswellen überprüft und gegebenenfalls repariert werden. Schwappt das Wasser über den Türschweller in den Innenraum, wird es schon aufwendiger, da häufig Bodenbeläge und Dämmmatten gewechselt werden müssen.
Je nach Fahrzeugkonzept können auch schon elektronische Bauteile betroffen sein. Zudem drohen Schäden an der Abgasanlage. Die Kosten für Reparatur und Trockenlegen steigen dann schnell auf einen fünfstelligen Betrag – nicht bei jedem Auto lohnt sich das. Darüber hinaus sind auch die gründlichsten Reinigungsmaßnahmen laut ADAC letztendlich nur Kosmetik – der Fahrer muss mit zukünftigen Funktionsstörungen am Auto rechnen.
Auch wenn der Wasserstand sinkt, sollten Autofahrer vorsichtig bleiben. Wasserlöcher und überflutete Stellen dürfen nicht durchfahren werden. Denn selbst bei geringer Geschwindigkeit und niedrigem Wasserstand kann durch die Bugwelle ein Wasserschlag entstehen. Dabei tritt Wasser in den Ansaugtrakt des Motors und kann ihn zerstören. Eine Ausnahme stellen echte Geländewagen mit höher gelegter Ansaugöffnung dar; SUVs hingegen holen sich den Sauerstoff wie normale Pkw knapp über der Straßenoberfläche. Und damit im Zweifel unter der Wasseroberfläche.
Quelle: ntv.de, hpr