Feuerteufel unterwegs Wer zahlt, wenn das Auto brennt?
19.08.2011, 14:28 Uhr
Nicht nur Luxuskarossen fallen Brandstiftern zum Opfer, immer häufiger werden Mittelklassefahrzeuge und Kleinwagen angezündet.
(Foto: picture alliance / ZB)
In Berlin und Hamburg brennen Autos. Die Bilder schrecken auf und Autobesitzer spielen in Gedanken das Horrorszenario durch: Was wäre, wenn - und wer kommt für den Schaden auf? Die Antwort ist denkbar einfach, aber wohl nicht für jeden Fahrzeughalter zufriedenstellend.
Die Serie von Brandanschlägen auf Autos in Berlin hält unvermittelt an. Innerhalb der letzten drei Tage gingen 67 Fahrzeuge in Flammen auf. Aber nicht nur in Berlin wird gezündelt, auch in Hamburg schlagen die Feuerteufel gerne zu. Über die Motive der Brandstiftungen gibt es bei der Polizei unterschiedliche Einschätzungen. Neben politischen Anschlägen gebe es auch zunehmend Nachahmungstäter, hieß es. Kein Wunder also, dass Autobesitzer sich fragen: Wer zahlt, wenn mein Auto brennt?
Nur Teil- oder Vollkasko schützt
Die Antwort ist denkbar einfach: Das Auto ist gegen Brandstiftung nur versichert, wenn eine Teil- oder Vollkasko-Versicherung abgeschlossen wurde. Beglichen wird der Wiederbeschaffungswert, also der Preis eines gleichwertigen Fahrzeugs auf dem Gebrauchtmarkt. Sollte im Versicherungsvertrag eine Selbstbeteiligung vereinbart sein, muss diese natürlich der Versicherungsnehmer zahlen. Wer nur eine Haftpflichtversicherung hat, der bleibt auf dem Schaden sitzen.
Keine falschen Angaben machen
Betroffene Autofahrer müssen nach einem Brandanschlag Strafanzeige stellen und umgehend ihre Versicherung informieren, sagt Christian Lübke vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Die beauftragt dann einen Gutachter mit der Feststellung des Wiederbeschaffungswertes des Autos inklusive Mehrwertsteuer. Das sei inzwischen für alle Beteiligten problemlos möglich, da vergleichbare Modelle in Internetportalen für gebrauchte Autos schnell zu finden sind. Bei der Schadensmeldung an die Versicherung sollten Betroffene in jedem Fall darauf achten, richtige Angaben zu machen. So sollten die Daten zur Laufleistung des Fahrzeuges nicht um mehr als 1000 Kilometer abweichen. Andernfalls könnte es Ärger bei der Regulierung des Schadens geben.
Wenn das Auto nur beschädigt wird
Wurde das Auto bei einem Brand nur beschädigt, zum Beispiel durch die Nähe zu einem angezündeten Fahrzeug, kommt in der Regel nur die Vollkasko für den Schaden auf. Eine Teilkaskopolice greift in diesem Fall nicht. Schmor- und Sengschäden gelten nicht als Brandschäden. Denn unter einem Brand verstehen die Versicherer Feuer mit Flammenbildung. Das bedeutet, dass die Versicherung nur dann für eingeschlagene Scheiben, verkohlte Sitze oder den angeschmorten Lack aufkommt, wenn eine Vollkaskoversicherung besteht. Andernfalls bleibt der Fahrzeughalter auf den Kosten sitzen.
Gegenstände im Auto sind nicht versichert
Auch wenn lose Gegenstände wie Handys, mobile Navis oder Gepäckstücke im Wagen verbrennen, haben die Besitzer meist Pech: Der Versicherungsschutz einer Kfz-Kasko schließt nur Gegenstände ein, die fest mit dem Auto verbunden sind und mit dem Gebrauch des Fahrzeugs in unmittelbarem Zusammenhang stehen. Allerdings sind auch fest eingebaute Radios oder Navigationsgeräte in vielen Fällen nur bis zu einem bestimmten Gesamtneuwert versichert.
Versicherung verteuert sich nicht
Angesichts der Masse brennender Autos stellt sich die Frage, ob es nicht zu einer Verteuerung der aller Autoversicherungen kommen könnte. Hier gilt ein klares Nein. Nach Aussagen von Versicherungsexperten brennen pro Jahr in Deutschland insgesamt 15.000 Pkw. Da machen sich die Berliner und Hamburger Autobrände noch nicht einmal bemerkbar.
Quelle: ntv.de, hpr