Unterhaltung

Urheberrechte krass verletzt Bushido klaut Musik

Rapper Bushido hat für sein Album Musik geklaut und sie als seine ausgegeben. Nun muss der Berliner Schadenersatz zahlen und alle Tonträger aus dem Handel nehmen.

Ende der Coolness: Für Bushido wird es ernst. Für 13 seiner Titel klaute der Rapper die Musik

Ende der Coolness: Für Bushido wird es ernst. Für 13 seiner Titel klaute der Rapper die Musik

(Foto: picture-alliance/ dpa)

Der Berliner Rapper Bushido hat für 13 seiner Songs Teile bei der französischen Band "Dark Sanctuary" geklaut. Die Gruppe klagte und bekam vor dem Hamburger Landgericht Recht. Jetzt müssen unter anderem CDs vernichtet werden.

In Titeln wie "Sex in the City" oder "Goldrapper" von seinem Album "Von der Skyline zum Bordstein zurück" übernahm Bushido urheberrechtlich geschützte Tonfolgen und rappte seine Texte dazu. Anschließend gab er sich selbst als Urheber der Musik aus. Das Gericht verurteilte ihn deshalb wegen der Verletzung von Urheberrechten und entschied, dass Bushido Schadenersatz zahlen muss. Die genaue Höhe der Strafe ergibt sich erst, wenn die Einnahmen aus dem Verkauf offengelegt sind. "Er schmückte sich mit fremden Federn", begründete der Richter das Bushido-Urteil.

Bushidos Label "ersguterjunge" und seine frühere Plattenfirma Universal Music Deutschland dürfen elf CDs, auf denen die 13 Titel vorkommen, nicht mehr verkaufen. Außerdem müssen sie die betroffenen Tonträger zurückrufen und vernichten. Der Rückruf betrifft aber nicht den Verbraucher direkt, sondern die bereits an Händler ausgelieferten Alben und Singles sowie Sampler wie "The Dome" oder "Bravo Hits".

Saftige Geldstrafe an die Song-Schreiber

Nun müssen seine Lieder aus den Läden raus

Nun müssen seine Lieder aus den Läden raus

(Foto: picture alliance / dpa)

Außerdem muss Bushido den Komponisten der Originale 63.000 Euro Schadenersatz zahlen, weil er ihre Musik durch die Verbindung mit seinen Texten verfremdete und die Künstler so in ihren Persönlichkeitsrechten verletzte. "Die Bushido-Texte sind nicht jedermanns Sache. Da hätte man fünfmal nachfragen müssen", sagte der Richter. Die Ausschüttungen der Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA) stehen ebenfalls den französischen Künstlern zu.

Insgesamt hatte die Band Dark Sanctuary und ihre italienische Produktionsfirma in 16 Titeln des deutschen Rappers eigene Tonfolgen wiedererkannt. Bei drei der Songs sah das Gericht die Liedteile aber nicht als urheberrechtlich geschützt an. Die Klage der Franzosen wurde in Hamburg vor zwei verschiedenen Zivilkammern verhandelt, da es sowohl um die Komponistenrechte als auch um die Tonträgerherstellerrechte ging. Mit dem am Dienstag verkündeten Urteil sind beide Verfahren abgeschlossen. Gegen das Urteil können jedoch Rechtsmittel eingelegt werden.

Quelle: ntv.de, dpa

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