Muss der Schlagerstar Schadensersatz zahlen? "Der Wendler" existiert nicht mehr
21.05.2013, 11:09 Uhr
Nur namentlich zu verwechseln: die Herren Wendler und Wendler.
(Foto: picture alliance / dpa)
"Der Wendler" darf nicht mehr "Der Wendler" sein. Das stellt das Oberlandesgericht Düsseldorf überraschend klar. Demnach dürfen weder Schlagerstar Michael noch sein Namensvetter Frank unter diesem Titel auftreten - ein Urteil, das den bekannteren der beiden Wendlers weit mehr schmerzen dürfte.
Schlagerstar Michael Wendler, der durch den Hit "Sie liebt den DJ" bekannt wurde, darf nicht länger als "Der Wendler" auftreten. Das hat das Düsseldorfer Oberlandesgericht im jahrelangen Sängerstreit "Wendler gegen Wendler" überraschend zu Gunsten seines Namensvetters Frank Wendler entschieden.
Beide Sänger hatten sich gegenseitig Bereicherungsabsichten vorgeworfen. Beide Seiten hatten auch behauptet, die jeweils andere habe den Rechtsstreit angezettelt. Während Frank Wendler sich als "singender Gas-Mann" allenfalls zur Lokal-Berühmtheit aufschwang, wurde Michael Wendler mit Gold- und Platin-Platten ausgezeichnet.
Das Urteil des Senats unter Vorsitz von Richter Wilhelm Berneke ist durchaus salomonisch. Nachdem er Vergeblich für einen Vergleich geworben hatte, darf nun keiner der beiden Sänger den Nachnamen "Wendler" ohne Zusatz für sich allein beanspruchen. Beide seien "zur wechselseitigen Rücksichtnahme verpflichtet". Im Gegenzug muss der überregional deutlich weniger erfolgreiche Frank Wendler seine Wortmarke "Der Wendler" löschen.
Anwalt unterstellt Frank Wendler bösen Willen
Der Mann aus Velbert in Nordrhein-Westfalen, in der ersten Instanz noch unterlegen, war zufrieden. Er triumphierte: Schlagerstar Michael Wendler habe seinen Namen lange genug "beschmutzt". "Schönen Gruß an Michael Wendler. Ich habe ihm oft genug angeboten: Lass uns reden."
Der Sänger und Gashändler Frank Wendler hatte sich "Der Wendler" 2008 als Wortmarke gesichert. Beim Namen Wendler handelt es sich um seinen richtigen Nachnamen, unter dem er schon weit länger als Sänger auftrete als Michael Wendler, hatte er argumentiert. Der ist als Skowronek geboren worden, heiße nun Norberg und habe sich den "Wendler" erst als Künstlernamen zugelegt.
Michael Wendlers Anwalt hatte schon die Anmeldung der Marke "Der Wendler" als "vermutlich böswillig" eingestuft. Bereits 2008 hat die Öffentlichkeit seiner Argumentation zufolge den Namen "Wendler" überwiegend mit Michael Wendler verbunden, nicht mit dem außerhalb Velberts weitgehend unbekannten Frank Wendler.
"Beide haben das gleiche Recht an diesem Nachnamen."
Das Urteil erlaubt Frank Wendler nun theoretisch sogar Schadensersatz geltend zu machen. Das Oberlandesgericht verpflichtete Michael Wendler zur Auskunft darüber, welche Gewinne und Umsätze er als "Der Wendler" gemacht habe. Dass es tatsächlich soweit kommen könnte, hält der für abwegig. "Es gab keine Geschäfte nur als 'Der Wendler'", sagte er. Deswegen wertet er das Urteil schließlich auch als Erfolg. "Ich bin sehr erleichtert und voll zufrieden. Ich habe ja nie behauptet, der einzige Wendler zu sein", sagte er.
In diesem Sinne entschied dann auch das Gericht. "Beide haben das gleiche Recht an diesem Nachnamen. Eine Verwechslung muss aber ausgeschlossen sein." Michael Wendler will es darauf nun beruhen lassen. Die Entscheidung (Az.: I-20 U 67/12) ist zwar noch nicht rechtskräftig. Michael Wendler will jedoch keine Beschwerde gegen das Urteil einlegen.
Es ist nicht das erste Mal, dass ein Zwist zweier Sangeskünstler die Düsseldorfer Justiz beschäftigt. Vor mehr als 25 Jahren hatten dort Richter zu befinden, wer der "wahre" Heino ist. Heinz-Georg Kramm unter seinem Künstlernamen Heino, oder Heino-Parodist Norbert Hähnel, damals als "wahrer" Heino unterwegs mit den Toten Hosen. Seinerzeit siegte der Heino, dem die Volksmusikwelt zu Füßen lag.
Quelle: ntv.de, dpa