Unterhaltung

"Loca" klingt abgekupfert Gericht beurteilt Shakira-Song als Plagiat

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Ein Richter in den USA sieht es als erwiesen an, dass der Hit "Loca" von Shakira nicht von ihr stammt. Er gebe "ohne Zweifel" einem dominikanischen Sänger recht, der gegen den Popstar geklagt hatte. Nun muss die Plattenfirma zahlen.

Ein US-Gericht hat den Hit "Loca" der Sängerin Shakira als Plagiat eingestuft. Das Original des Popsongs stamme von einem Künstler aus der Dominikanischen Republik. Die "illegale Kopie" des Liedes "Loca con su Tiguere" erschien im Jahr 2010 auf dem Album "Sale el Sol" der Künstlerin aus Kolumbien. Urheber ist demnach der Sänger Ramón Arias Vásquez, der in der Dominikanischen Republik unter dem Namen Arias bekannt ist, wie es im Urteil des Bundesrichters Alvin Hellerstein aus New York heißt.

Die Plattenfirma des Weltstars Shakira muss dem Urheber Arias wegen des Plagiats nun eine Entschädigung zahlen.

Die Plattenfirma des Weltstars Shakira muss dem Urheber Arias wegen des Plagiats nun eine Entschädigung zahlen.

(Foto: REUTERS)

Arias hatte das Stück nach eigenen Angaben zwischen 1996 und 1998 komponiert und auf einer Kassette aufgenommen. Während der elf Prozesstage im Juni und Juli legte Arias dem Gericht die Kassette vor und sang sein Lied sogar vor - mit Erfolg. Der Richter befand, dass die in "Loca" vorkommenden Liedelemente an wichtigen Stellen wie dem Refrain eindeutig auch in "Loca con su Tiguere" zu finden seien.

2007 war das Stück von dem dominikanischen Sänger Edward Bello Pou, der unter dem Künstlernamen El Cata bekannt ist, neu aufgenommen worden - seine Version wurde in der Dominikanischen Republik ein Hit. El Cata, der beim Musikriesen Sony unter Vertrag ist, behauptete später, er habe das Lied selbst komponiert. Shakiras Album "Sale el Sol" enthält zwei Interpretationen von El Catas Version des Liedes - auf Englisch und Spanisch. Auch El Cate singt dabei mit.

"Kein Zweifel"

Arias' Plattenfirma Mayimba Music verklagte Sony 2012 wegen einer Verletzung seiner Urheberrechte. Hellerstein stufte in seinem Urteil zwar nur die spanischsprachige und auf El Catas Version von "Loc con su Tiguere " basierende Variante von Shakiras "Loca" als Urheberrechtsverletzung ein. Daran, dass diese auf El Catas abgekupferter Version beruht, bestehe "kein Zweifel", so Hellerstein. Daher stehe Mayimba nun Schadenersatz zu.

Shakira kam unter anderem mit den Songs "Whenever, Wherever" und "Hips Don't Lie" zu Weltruhm. Erst kürzlich machte sie damit von sich reden, als erster Mensch überhaupt mehr als 100 Millionen Fans auf Facebook zu versammeln. Ebenso verkaufte sich die Single "Loca" mehrere Millionen Mal, auch das Video sorgte für Furore. Wie hoch die Summe ist, die der ursprüngliche Schöpfer des Hits nun von Sony bekommen soll, steht noch nicht fest.

Quelle: ntv.de, bwe/AFP

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