Stichwort Immaterielles Kulturerbe
02.03.2008, 13:18 UhrZum immateriellen Kulturerbe der Menschheit zählt die UNESCO "Praktiken, Darbietungen, Ausdrucksformen, Kenntnisse und Fähigkeiten - sowie die damit verbundenen Instrumente, Objekte, Artefakte und Kulturräume -, die Gemeinschaften, Gruppen und gegebenenfalls Individuen als Bestandteil ihres Kulturerbes ansehen." 2003 verabschiedete die Generalkonferenz der UN-Kulturorganisation ein Übereinkommen zur Bewahrung des immateriellen Kulturerbes. Es trat im April 2006 in Kraft. Deutschland hat es bisher nicht ratifiziert.
Damit werden die langjährigen Aktivitäten der UNESCO zur Inventarisierung, Sammlung und Revitalisierung kultureller Traditionen, Fertigkeiten und vom Aussterben bedrohter Sprachen künftig in völkerrechtlich verbindlichem Rahmen fortgesetzt. Das Programm rückt weltweit über Jahrhunderte überlieferte Traditionen, die unmittelbar von menschlichem Können getragen werden, in den Blickpunkt, die Kulturen prägen und beeinflussen.
Nach Verabschiedung der operativen Richtlinien des Übereinkommens durch die Vertragsstaatenkonferenz im Juni 2008 können Einschreibungen in die Repräsentative Liste des immateriellen Kulturerbes der Menschheit sowie in die Liste des immateriellen Kulturerbes mit dringendem Schutzbedarf vorgenommen werden.
Quelle: ntv.de