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Zweifel an Bewährungsauflagen Muss Chris Brown nacharbeiten?

Der Bad Boy ganz brav: Brown musste unter anderem ein Anti-Aggressionstraining absolvieren.

Der Bad Boy ganz brav: Brown musste unter anderem ein Anti-Aggressionstraining absolvieren.

(Foto: ASSOCIATED PRESS)

180 Tage gemeinnütziger Arbeit muss Chris Brown in seinem Terminkalender unterbringen, als Strafe für die Prügelattacke auf seine Freundin Rihanna. Die zuständige Staatsanwaltschaft bezweifelt allerdings, dass der R&B-Sänger tatsächlich regelmäßig zum Dienst erscheinen ist.

Der Rapper Chris Brown muss in Los Angeles erneut vor Gericht erscheinen. Richter James Brandlin ordnete an, dass der R&B-Sänger im April einen Bericht über seine Bewährungsauflagen vorlegen muss. Er kam damit Kritik der Staatsanwaltschaft nach, die anzweifelt, dass Brown den Auflagen vollständig nachgekommen ist.

Der heute 23-Jährige hatte kurz vor der Grammy-Verleihung im Februar 2009 im Streit so schwer auf seine damalige Freundin Rihanna eingeprügelt, dass sie ihren Auftritt bei der Gala absagen musste. Brown hat sich inzwischen mehrfach öffentlich entschuldigt. Ein halbes Jahr nach der Tat wurde er zu einer fünfjährigen Bewährungsstrafe und 180 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Mittlerweile sind Rihanna und er nach mehrjähriger Pause offenbar wieder ein Paar.

Bislang war Brown mehrfach für sein "vorbildliches" Erfüllen der Bewährungsauflagen gelobt worden. Die Staatsanwaltschaft zweifelt dies nun aber an und monierte eine "schlampige Dokumentation" und "erhebliche Diskrepanzen" in den Berichten über die gemeinnützige Arbeit des Musikers. Brown muss nun innerhalb von 48 Stunden seinen Bewährungshelfer kontaktieren und am 5. April vor Gericht erscheinen.

Quelle: ntv.de, AFP

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