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"Faktisch unmöglich" Nick Carter wehrt sich gegen Missbrauchsklage

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Streitet ab, was ihm vorgeworfen wird: Nick Carter.

Streitet ab, was ihm vorgeworfen wird: Nick Carter.

(Foto: IMAGO/Cover-Images)

Ende vergangenen Jahres wirft eine Frau Nick Carter vor, sie schon 2001 vergewaltigt und mit dem HP-Virus infiziert zu haben. Der 43-Jährige streitet das seither als "faktisch unmöglich" ab. Nun benennt er zwölf Zeugen, die seine Aussage untermauern sollen.

Nick Carter wehrt sich weiter gegen den Vorwurf des sexuellen Missbrauchs. In Gerichtsdokumenten, die dem US-Promiportal "TMZ" vorliegen sollen, bringt der Sänger "zwölf Zeugen" ins Spiel, die seine Unschuld beweisen sollen.

Im Dezember 2022 hatte eine 39-jährige Frau eine Klage gegen den Backstreet-Boy-Sänger eingereicht. Nick Carter soll sie 2001 im Tourbus mit Alkohol gefügig gemacht haben. Dann soll er die damals Minderjährige zu oralem Geschlechtsverkehr gezwungen und sie vergewaltigt haben. Dabei habe er sie mit dem HP-Virus infiziert. Deswegen fordert sie nun einen Schadensersatz von 30.000 US-Dollar.

Nick Carter legte Anfang Februar 2023 eine Gegenklage ein. Darin bezeichnet er die Vorwürfe ebenfalls laut "TMZ" als "Höhepunkt einer jahrelangen Verschwörung" gegen ihn. Der Sänger will eine Entschädigung von 2,35 Millionen US-Dollar. Diese Summe sei ihm und seiner Band durch die Vorwürfe entgangen.

Kein Kontakt zu Fans an besagtem Tag

Die Zeugen, die Nick Carter nun in Anschlag bringt, sollen die Angaben der Klägerin nun widerlegen. Die Klägerin behauptet, der Sänger habe sie bei einem Konzert in Tacoma im Bundesstaat Washington angesprochen, als sie für Autogrammkarten anstand.

Nick Carter soll in den neuen Gerichtsdokumenten behaupten, dass es an jenem Tag "faktisch unmöglich" gewesen sein soll, Kontakt zu Fans zu haben. Es habe keine Schlange für Autogrammjäger gegeben. Die Fans hätten auch keinen Zugang zu den Bussen gehabt haben. Sicherheitspersonal, Manager und andere Fans sollen das bezeugen können.

Außerdem bezweifelt der Backstreet Boy angeblich die Angaben des mutmaßlichen Opfers, an Autismus und zerebraler Lähmung zu leiden. Eine Zeugin, die zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Vergewaltigung mit der Klägerin befreundet gewesen sein soll, könne das bezeugen. Sie soll sogar aussagen können, dass die Klägerin an diesem Tag gar nicht auf dem Konzert war.

Quelle: ntv.de, nan/spot

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