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Kein Prozess in Abwesenheit Polanski-Auslieferung rückt näher

Für Starregisseur Polanski wird es eng. Eine Abschiebung in die Vereinigten Staaten wird immer wahrscheinlicher. Ein US-Berufungsgericht urteilt, dass er in seinem mittlerweile mehr als drei Jahrzehnte laufenden Vergewaltigungsverfahren nicht in Abwesenheit verurteilt werden kann.

Sieht so aus, als ob Polanski nach Jahrzehnten doch wieder in die USA einreisen muss.

Sieht so aus, als ob Polanski nach Jahrzehnten doch wieder in die USA einreisen muss.

(Foto: REUTERS)

Für Starregisseur Roman Polanski wird es eng. Eine Abschiebung in die Vereinigten Staaten wird immer wahrscheinlicher. Das kalifornische Gericht wies einen Antrag des Verteidigerteams Roman Polanskis zurück, ihn in Abwesenheit zu verurteilen. Polanski wollte auf diese Weise einer Abschiebung entgehen. Bereits Ende Januar waren die Anwälte Polanskis mit einem Antrag auf Verurteilung in Abwesenheit gescheitert. Ein Gericht in Los Angeles wies den Antrag ab, Polanski ging in Berufung.

Dem 76-jährigen Oscar-Preisträger wird vorgeworfen, 1977 ein 13-Jährige sexuell missbraucht zu haben. Er habe das Mädchen in der Villa von Hollywoodstar Jack Nicholson mit Alkohol und Drogen gefügig gemacht und sie dann vergewaltigt. Polanski bekannte sich schuldig. Nach 42 Tage Haft entzog er sich 1978 jedoch der Fortsetzung des Verfahrens, floh ins Ausland und kehrte seither nicht mehr in die USA zurück.

Opfer-Antrag auf Einstellung abgewiesen

Das US-Berufungsgericht wies auch einen Antrag von Polanskis Opfer, Samantha Geimer, auf Einstellung des Verfahrens gegen den Regisseur zurück. Geimer bemüht sich seit längerer Zeit erfolglos um eine Beendigung des Verfahrens. Seine Mandantin sehe sich längst als Justizopfer, da ihr Fall gegen ihren Willen weiter verfolgt werde, argumentierte ihr Anwalt Lawrence Silver in einem Schreiben an das Gericht: "Gerechtigkeit ist nicht aus diesem Stoff gemacht." Erst sei sie von Polanski zum Opfer gemacht worden, nun widerfahre ihr dasselbe durch das Justizsystem. Das Gericht antwortete darauf: Geimer sei nicht berechtigt, das Ergebnis eines Strafverfahrens zu diktieren.

Der in Polen geborene Regisseur, der für den Film "Der Pianist" (2002) mit dem Oscar ausgezeichnet wurde, war am 26. September 2009 auf Veranlassung der US-Justiz bei der Einreise in die Schweiz verhaftet worden. Anfang Dezember wurde er gegen eine Kaution aus der Auslieferungshaft entlassen. Polanski muss eine Fußfessel tragen und steht in seinem Haus in Gstaad unter Arrest.

Quelle: ntv.de, AFP

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