Unterhaltung

Literarische Doppelgängerin Scarlett Johansson klagt gegen Roman

Bei Persönlichkeitsrechten versteht Scarlett Johansson keinen Spaß.

Bei Persönlichkeitsrechten versteht Scarlett Johansson keinen Spaß.

(Foto: picture alliance / dpa)

Welche Frau wäre nicht gerne Hauptfigur eines Liebesromans: Sie wäre schön und klug, und nach einigen Wirrungen fiele sie in die Arme eines starken Mannes - in die von Ryan Gosling zum Beispiel. Scarlett Johansson scheint diese Vorstellung überhaupt nicht zu gefallen.

US-Schauspielerin Scarlett Johansson geht gerichtlich gegen einen französischen Roman vor, dessen Hauptfigur eine literarische Doppelgängerin von ihr ist. Der französische Verlag JC Lattès bestätigte, von der Schauspielerin vor einem Pariser Gericht verklagt worden zu sein. Der Vorwurf laute auf "Verletzung und betrügerische Ausnutzung ihrer Persönlichkeitsrechte". Letztlich wolle die 28-Jährige Schadenersatz erstreiten. Zudem solle dem Verlag verboten werden, die Rechte an dem Roman zu verkaufen, etwa für eine Verfilmung.

Stein des Anstoßes ist der in Frankreich in den Handel gekommene Bestseller "La première chose qu'on regarde" (deutsch etwa: Die erste Sache, die man anschaut) des französischen Erfolgsautors Grégoire Delacourt. In dem Roman begegnen sich in einem nordfranzösischen Dorf ein Mechaniker, "der aussieht wie Hollywood-Star Ryan Gosling, nur besser" und ein Topmodel, "eine perfekte Doppelgängerin von Scarlett Johansson".

Delacourts vorheriger Erfolgsroman "Alle meine Wünsche", der in 47 Sprachen und auch ins Deutsche übersetzt wurde, wird gegenwärtig verfilmt. Der Autor wurde auf eine Verfilmung seines neuen Romans angesprochen - und soll sich Johansson als Hauptdarstellerin gewünscht haben.

Der Verlag JC Lattès zeigte sich verwundert über Johanssons Klage: "Diese Angelegenheit ist umso verrückter, als dieser Roman eine Hymne an die Schauspielerin ist, eine Huldigung ihrer Schönheit und Intelligenz, um zu sagen, dass es die innere Schönheit ist, die zählt. Und vor allem: Es ist Literatur!"

Quelle: ntv.de, AFP

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