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Gericht lehnt Vaterschaftsklage ab Udo Jürgens kann aufatmen

Jürgens' angebliche Tochter zweifelt den Vaterschaftstest an.

Jürgens' angebliche Tochter zweifelt den Vaterschaftstest an.

(Foto: picture alliance / dpa)

Eine Frau behauptet vor dem Oberlandesgericht Frankfurt, die Tochter von Schlagersänger Udo Jürgens zu sein. Es entbrennt ein Streit um die angebliche Vaterschaft. Ein vom Gericht angeordneter Vaterschaftstest fällt negativ aus, ein Privatgutachten angeblich positiv.

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Vaterschaftsklage einer Frau aus Südhessen gegen Udo Jürgens zurückgewiesen. Sie hatte behauptet, Jürgens sei ihr Vater - und deshalb zunächst beim Amtsgericht Dieburg Klage eingereicht.

Der Familienrichter holte daraufhin ein rechtsmedizinisches Abstammungsgutachten ein. Demzufolge ist die Frau nicht mit dem Musiker verwandt. Die Frau hatte das Gutachten angezweifelt und geargwöhnt, das verwendete Genmaterial stamme gar nicht von dem 78-Jährigen. Das Oberlandesgericht teilte diese Bedenken jedoch nicht.

Es seien "keine durchgreifenden Mängel" hinsichtlich der Entnahme und Auswertung des Genmaterials festgestellt worden, heißt es in der Entscheidung. Bereits das Amtsgericht hatte die Klage abgewiesen. Im Berufungsverfahren hatte die Frau nicht nur behauptet, das Ergebnis des Gutachtens sei manipuliert worden. Sie hatte auch ein eigenes Privatgutachten über die angebliche Vaterschaft Jürgens eingereicht.

An dieser Expertise aber orientierte sich das Gericht nicht, weil deren Herkunft "völlig unklar" sei. Nach ihrer zweiten Niederlage hat die Frau keine weitere Möglichkeit, Jürgens doch noch als ihren Vater erklären zu lassen. "Die Entscheidung des Gerichts ist faktisch nicht anfechtbar", heißt es dazu in einer Mitteilung. Für die 42-Jährige ist der Rechtsweg in dieser Sache damit zu Ende.

Quelle: ntv.de, dpa

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