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Hotspot in der Pandemie Alle Corona-Klagen im Fall Ischgl zurückgezogen

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Als Ischgl unter Quarantäne gestellt wurde, flohen viele Touristen in Scharen. Bis dahin wurde intensiv geurlaubt und gefeiert.

Als Ischgl unter Quarantäne gestellt wurde, flohen viele Touristen in Scharen. Bis dahin wurde intensiv geurlaubt und gefeiert.

(Foto: picture alliance/dpa/APA)

Ischgl wird in der Anfangsphase der Corona-Pandemie zu einem Sinnbild für verspätet eingeführte Maßnahmen. Im Nachgang klagen zahlreiche Touristen auf Schadensersatz. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofs in Österreich macht ihnen nun final einen Strich durch die Rechnung.

Als Konsequenz einer Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH) in Österreich sind alle 130 Einzelklagen und die noch am Landgericht Innsbruck anhängige Sammelklage im Fall Ischgl rechtswirksam zurückgezogen worden. Eine Gerichtssprecherin bestätigte der österreichischen Nachrichtenagentur APA einen entsprechenden Bericht der "Tiroler Tageszeitung". Bei den Klagen war es um mögliches Behördenversagen bei der Ausbreitung der Corona-Pandemie gegangen.

Im Juni hatte der OGH Amtshaftungsansprüche eines deutschen Touristen gegen die Republik verneint. Dieser war während eines Aufenthalts in dem Tiroler Wintersportort offenbar mit dem Coronavirus angesteckt worden. Das für seine Après-Ski-Szene bekannte Ischgl war im März 2020 ein Hotspot für die Verbreitung des Virus in Teilen Europas. Der OGH hatte die Auffassung der Vorinstanzen bestätigt, dass die Pflichten der Behörde ausschließlich den Schutz der Allgemeinheit bezweckten und nicht den Schutz des Einzelnen. Der Umstand, dass der in Deutschland wohnhafte Kläger bei rechtzeitiger Warnung weder angereist wäre noch ein bestimmtes Lokal aufgesucht hätte, war aus Sicht des OGH kein Grund für eine Amtshaftung.

Der Deutsche, ein Tourist aus Baden-Württemberg, hatte den Staat Österreich auf 90.000 Schadensersatz verklagt. Er lag laut seines Anwalts Alexander Klauser wochenlang im künstlichen Koma und litt noch lange an Spätfolgen (Long Covid). "Es liegt ein richtig schwerer Fall vor", so Klauser. Wegen zeitweiliger Arbeitsunfähigkeit wurde die Forderung daher von ursprünglich 76.000 auf 90.000 Euro angehoben.

Der Verbraucherschutzverein (VSV), der die Interessen der Kläger vertreten hatte, will nun noch versuchen, in einem Fall eine musterhafte Staatshaftungsklage einzubringen, wie VSV-Vorsitzender Peter Kolba sagte. Sollte diese am Ende erfolgreich sein, könnten rund 50 Fälle neu aufgerollt worden.

Quelle: ntv.de, als/dpa

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