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Vorfall im Alb-Donau-Kreis Betrieb muss Tausende Tiere wegen Vogelgrippe schlachten

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Einsatzkräfte der Feuerwehr entsorgen verendete Kraniche in einem Container.

Einsatzkräfte der Feuerwehr entsorgen verendete Kraniche in einem Container.

(Foto: picture alliance/dpa)

Die Vogelgrippe ist in Deutschland auf dem Vormarsch. Die Behörden melden den bislang größten Ausbruch bei Wildvögeln. Aber auch viele Nutztiere sind davon betroffen. Nun trifft es einen Geflügelbetrieb besonders hart. Angesichts der Ausbreitung wollen die Agrarminister beraten.

In einem Geflügelbetrieb im Alb-Donau-Kreis in Baden-Württemberg müssen nach einem Ausbruch der Vogelgrippe 15.000 Tiere getötet werden. Das hochansteckende H5N1-Virus sei in dem Betrieb nachgewiesen und durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt worden, teilte die Landesregierung Baden-Württemberg mit. "Die Tiere des betroffenen Bestandes werden gemäß Geflügelpest-Verordnung tierschutzgerecht getötet und der Tierkörperbeseitigung zugeführt", hieß es weiter.

Der betroffene Betrieb hatte seine Tiere sowohl in Ställen als auch im Freien auf Weideflächen untergebracht. Die mögliche Ursache für den Ausbruch wird derzeit durch das Landratsamt Alb-Donau-Kreis untersucht. Um den betroffenen Betrieb wird eine Schutzzone von drei Kilometern und eine Überwachungszone von zehn Kilometern Radius eingerichtet. Mehreren Medienberichten zufolge kamen die Agrarminister von Bund und Ländern am Donnerstagabend zusammen, um über die Lage zu beraten.

In Deutschland waren in den vergangenen zwei Wochen vermehrt Vogelgrippe-Ausbrüche bei gehaltenem Geflügel und Wildvögeln registriert worden. So wurde im Brandenburger Landkreis Potsdam-Mittelmark ein Vogelgrippeausbruch in einem Putenbetrieb festgestellt, 6200 Tiere mussten getötet werden. Bereits vor eineinhalb Wochen mussten 2900 Enten in einem Betrieb im Landkreis Märkisch-Oderland geschlachtet werden.

In Brandenburg und anderen Bundesländern registrieren die Behörden zudem derzeit den bislang größten Ausbruch von Vogelgrippe bei Wildvögeln. Bislang verendeten laut Umweltamt schätzungsweise tausend Kraniche. Die hohe Zahl an betroffenen Geflügelbetrieben wird vor allem mit der aktuellen Dichte und Bewegung von Wildvögeln in Zusammenhang gebracht.

Agrarminister beraten

Angesichts der Ausbreitung wollen Bund und Länder nun über das weitere Vorgehen beraten. Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer von der CSU habe ein Treffen mit seinen Amtskollegen einberufen, teilte seine Behörde mit. Ziel sei ein abgestimmtes, gemeinsames Vorgehen. "Bund und Länder ziehen dabei an einem Strang und arbeiten eng und entschlossen zusammen, um die Situation unter Kontrolle zu halten", hieß es. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit habe die Risikoeinschätzung inzwischen auf "hoch" angehoben, so das Bundesagrarministerium.

Das Vogelgrippevirus H5N1 war erstmals 1996 aufgetaucht. Die Zahl der Infektionsherde bei Vögeln stieg seit 2020 exponentiell an – parallel dazu nahm auch die Zahl infizierter Säugetierarten zu, darunter Milchkühe. Fast alle infizierten Vögel sterben an der Krankheit.

Zuletzt brach die Geflügelpest unter anderem in zwei Großbetrieben mit Legehennen in Mecklenburg-Vorpommern aus. Nach Angaben des Schweriner Landwirtschaftsministeriums mussten dort knapp 150.000 Tiere vorsorglich getötet werden. Bereits vor etwa einer Woche waren im niedersächsischen Landkreis Cloppenburg 20.500 Puten gekeult worden.

Kontakt zu toten Vögeln vermeiden

Nach Angaben des Friedrich-Loeffler-Instituts ist es besonders wichtig, tote Wildvögel schnell zu entsorgen, um eine Weiterverbreitung des Virus zu verhindern. Auch Aasfresser wie Krähen, Raben oder Seeadler könnten die Krankheit weitertragen. Tierhalterinnen und Tierhalter werden aufgefordert, die Hygienebestimmungen strikt einzuhalten, Geflügel möglichst in Ställen zu halten und jeden Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen zu vermeiden.

Für Nutztiere, die wegen der Geflügelpest getötet werden müssen, gebe es Entschädigungsregelungen, so das Bundesagrarministerium. Der Höchstbetrag liege derzeit bei 50 Euro pro Tier.

Quelle: ntv.de, gut/AFP

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