Testpflicht birgt Risiko Passagiere könnten im Ausland stranden
26.03.2021, 14:55 Uhr
Reisende müssen ab Dienstag einen negativen Corona-Test vorweisen, bevor sie an Bord dürfen.
(Foto: picture alliance / Daniel Kubirski)
Wer keinen negativen Test hat, darf das Flugzeug nicht betreten. Die ab Dienstag geltende Einreiseverordnung könnte für Heimkehrer gravierende Folgen haben. So könnten sie ungewollt im Ausland bleiben, wenn dort Testkapazitäten fehlen. Die Luftverkehrsbranche appelliert mit einem Vorschlag an die Regierung.
Die Luftverkehrsbranche hat bei der Corona-Testpflicht für Flugpassagiere davor gewarnt, dass Passagiere im Ausland zurückbleiben könnten. Aus Branchenkreisen hieß es, dies könnte bei der Rückreise nach Deutschland aus Urlaubsorten wie Kuba, den Malediven und der Dominikanischen Republik passieren.
Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft erklärte, nicht an allen weltweiten Destinationen stünden ausreichende Testkapazitäten und Testinfrastrukturen zur Verfügung. Deswegen müssten für diese Destinationen dringend Ausnahmemöglichkeiten geregelt werden. "Sonst bleiben Passagiere im Ausland zurück."
Der Verband habe der Bundesregierung vorgeschlagen, das Problem könne ohne Abstriche beim Infektionsschutz gelöst werden, indem sich in diesen Ausnahmefällen Reisende nach Ankunft in Deutschland sofort noch am Zielflughafen testen lassen. "Wir bitten die Politik, diesen konstruktiven Vorschlag aufzugreifen, um zu verhindern, dass Passagiere in Ländern mit unzureichender Testinfrastruktur stranden."
"Brauchen differenzierte Reiseregeln"
Die Unternehmen seien entschlossen, die Umsetzung der erweiterten Testpflicht bei weltweiten Flügen zu unterstützen und die Passagiere darüber zu informieren, dass sie vor dem Abflug ein negatives Testergebnis vorzuweisen haben, hieß es weiter. Die Umsetzung der Testpflicht und die Information der Passagiere weltweit erforderten "erhebliche operative Vorkehrungen".
Der Verband begrüßte es, dass die Bundesregierung die Vorlaufzeit der neuen Regelung gegenüber früheren Entwürfen um mehrere Tage verlängert habe - die Testpflicht soll nun in der Nacht von Montag zu Dienstag in Kraft treten. Dennoch bleibe die Vorlaufzeit "extrem kurz", hieß es. Der Verband sprach sich außerdem dafür aus, dass Reisebeschränkungen bei Nichtrisikoländern eine sehr befristete Ausnahme bleiben.
Mit der neuen Einreise-Verordnung weiche die Bundesregierung von der sinnvollen und bewährten Unterscheidung von Risikogebieten und Nichtrisikogebieten ab. "Umso dringender ist es erforderlich, dass wir nach der zeitlich begrenzten Lockdown-Phase wieder zu differenzierteren Reiseregelungen zurückkehren, die sich am tatsächlichen Infektionsrisiko orientieren.
Neben der Testpflicht vor der Einreise nach Deutschland müssen die Reiserückkehrer weitere Regeln beachten. Wer sich in den vergangenen zehn Tagen in einem normalen Risikogebiet aufgehalten hat und nach Deutschland einreist, muss spätestens nach 48 Stunden einen Corona-Test vorlegen.
Zudem muss sich jeder vor der Einreise unter www.einreiseanmeldung.de anmelden, damit die Gesundheitsämter Bescheid wissen. Unabhängig davon gilt eine zehntägige Quarantänepflicht für Einreisende aus Risikogebieten. Die häusliche Quarantäne kann in der Regel frühestens nach fünf Tagen mit einem zweiten Negativ-Test beendet werden.
Risiko- und Hochinzidenzgebiete unterscheiden sich
Als Risikogebiet gilt eine Region außerhalb Deutschlands, wenn dort ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Coronavirus besteht. Messlatte ist zunächst, ob es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100.000 Einwohner gab. In die Bewertung fließen neben den Infektionszahlen aber auch andere Kriterien ein wie die Testrate und die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens.
Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesgesundheitsministerium, Auswärtige Amt und Bundesinnenministerium. In Hochinzidenzgebiete hingegen liegen die Fallzahlen besonders hoch und die Sieben-Tage-Inzidenz bei mehr als 200. Dazu gehören unter anderem Brasilien, Südafrika, weitgehend das Bundesland Tirol in Österreich, die Slowakei und Tschechien.
Quelle: ntv.de, spl/AFP/dpa