Politik

Kampfeinsatz von Ramstein-Base Anwohner muss Drohnen akzeptieren

Die US-Drohne des Typs MQ-1 Predator bei der Landung.

Die US-Drohne des Typs MQ-1 Predator bei der Landung.

(Foto: picture alliance / dpa)

Ein Nachbar des Militärflughafens Ramstein verlangt von der Bundesregierung, bewaffnete Drohneneinsätze der USA zu überwachen oder zu verbieten. Er reicht Klage ein - und verliert. Er habe gar kein Klagerecht, befindet das Gericht.

Anwohner des amerikanischen Militärflugplatzes Ramstein in der Pfalz können nicht dagegen klagen, dass von dort aus US-Kampfdrohnen für ihren Einsatz in Afghanistan gesteuert werden. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt entschieden. Allein die räumliche Nähe zu dem US-Militärflughafen verleiht einem Anwohner noch kein Klagerecht, verkündete das Gericht in seinem Urteil.

Der Kläger hatte gefordert, dass die Bundesregierung bewaffnete Drohneneinsätze der US-Streitkräfte auf Einhaltung des Völkerrechts überwachen entweder überwachen oder den USA die weitere Nutzung Ramsteins untersagen muss.

Die Richter sprachen dem Mann nun ebenso wie die Vorinstanzen eine Klagebefugnis ab, weil er durch die Drohneneinsätze "nicht in eigenen Rechten verletzt" werde. Dies sei aber die "notwendige Voraussetzung" für die Zulässigkeit der Klage. Laut Presseagentur dpa soll es sich bei dem Kläger um einen Friedensaktivisten handeln.

Gericht: Kläger ist kein Betroffener

Im Urteil steht, dass zu den Regeln des Völkerrechts zwar auch der Schutz von Zivilpersonen gehöre. Gegen solche Verstöße könnten sich aber allenfalls unmittelbar Betroffene wie etwa potenzielle Opfer von Drohneneinsätzen berufen. Zu dieser Gruppe gehöre der Kläger aber nicht.

Bereits im Mai 2015 hatte das Verwaltungsgericht Köln entschieden, dass die Bundesregierung den USA die Nutzung des Stützpunkts Ramstein für Drohnenangriffe im Jemen nicht verbieten kann. Damals hatten drei Staatsbürger des Landes geklagt, die durch einen Drohnenangriff im Jahr 2012 zwei Verwandte verloren hatten und selbst gefährdet waren. Den Kölner Richtern zufolge ist die Bundesregierung nicht in der Lage, die Rechtmäßigkeit von US-Drohnenangriffen im Einzelfall zu überprüfen.

Quelle: ntv.de, kpi/dpa/AFP

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