Sozialhilfe für EU-Ausländer CSU lobt Nahles' Begrenzungspläne
12.10.2016, 06:57 Uhr
Anspruch auf Sozialleistungen sollen EU-Ausländer künftig frühestens nach fünf Jahren in Deutschland haben.
(Foto: picture alliance / dpa)
EU-Ausländern soll künftig der Zugang zu Sozialleistungen - wie Hartz-IV - erschwert werden. So sieht es ein Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Andrea Nahles vor, der im Kabinett beschlossen werden soll. Wirklich viele Menschen betrifft das aber nicht.
Bundessozialministerin Andrea Nahles bekommt für ihre Pläne zur Begrenzung von Sozialleistungen für EU-Ausländer Lob von der CSU. "Es ist der richtige Weg, dass Frau Nahles die durch das Bundessozialgericht eröffnete Lücke für einem unkontrollierten Zuzug in unser Sozialsysteme nun schließt", sagte Bayerns Sozialministerin Emilia Müller. Ein entsprechender Gesetzentwurf von Nahles soll im Laufe des Tages im Bundeskabinett beschlossen werden. EU-Bürger sollen in Deutschland demnach frühestens nach fünf Jahren Hartz IV oder Sozialhilfe bekommen können, wenn sie hier nicht arbeiten.
Das Bundessozialgericht hatte im vergangenen Jahr geurteilt, dass EU-Bürger bei einem Aufenthalt ab sechs Monaten in Deutschland Hilfen zum Lebensunterhalt in gesetzlicher Höhe beantragen können. Mit dem geplanten Kabinettsbeschluss wäre der Weg für das weitere parlamentarische Verfahren nach monatelangen Beratungen der Bundesregierung frei.
Müller sagte, nun gelte es abzuwarten, wie wirksam das neue Gesetz den Zuzug in die sozialen Sicherungssysteme verhindern könne. Bayern hätte sich gewünscht, dass für die fünfjährige Wartezeit nur der rechtmäßige Aufenthalt in Deutschland zählt. Ein bloßes Ersitzen von Sozialleistungen für Zuwanderer dürfe es nicht geben.
DGB-Vorstandsmitglied Annelie Buntenbach kritisierte den Gesetzentwurf als möglicherweise grundgesetzwidrig. Menschen, die sich in Deutschland aufhalten und deren Verlust des Aufenthaltsrechts nicht bindend festgestellt sei, hätten ein Recht auf die Sicherung einer menschenwürdigen Existenz, so Buntenbach. Dies gelte unabhängig von ihrer Nationalität.
Gesetz betrifft nur wenige EU-Ausländer
Die Gesetzespläne sehen vor, dass EU-Bürger künftig grundsätzlich von Hartz IV und Sozialhilfe ausgeschlossen sind, wenn sie nicht in Deutschland arbeiten oder durch vorherige Arbeit Ansprüche aus der Sozialversicherung erworben haben. Erst wenn sich der Aufenthalt nach einem Zeitraum von fünf Jahren "verfestigt" hat, sollen Zuwanderer Sozialhilfe bekommen. Laut Nahles sind von dem Gesetz nur wenige Menschen betroffen. Sie habe dieses Schlupfloch aber rechtzeitig schließen wollen.
Städte und Gemeinden hatten vor hohen Kosten durch die fraglichen Sozialleistungen gewarnt. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit (BA) bezogen im Januar knapp 440.000 Menschen aus anderen EU-Staaten Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II. Polnische Staatsangehörige bildeten mit rund 92.000 Leistungsbeziehern die größte Gruppe, es folgten Italiener (71.000), Bulgaren (70.000), Rumänen (57.000) und Griechen (46.000). Viele von ihnen sind Niedrigverdiener, die ihren Lohn mit Sozialleistungen aufstocken.
Quelle: ntv.de, jug/dpa