Erster Tag im Kinderporno-Prozess Edathy soll gestehen, dann um Gnade bitten
23.02.2015, 13:12 Uhr
Sebastian Edathy und sein Anwalt Christian Noll verlassen nach Ende des ersten Prozesstages das Landgericht in Verden.
(Foto: dpa)
Das Urteil gegen Sebastian Edathy ist schon fast fertig. Rund 5000 Euro soll er zahlen. Das wäre für ihn kein Problem – und doch kämpft er mit allen Mitteln gegen dieses Urteil an. Es geht ihm nämlich um etwas ganz anderes.
Am Ende geht es zu wie bei einem zwielichtigen Gebrauchtwagenhandel. Das findet zumindest Sebastian Edathys Anwalt. Etwas über eine Stunde hat sich der Verteidiger mit dem Staatsanwalt darüber gestritten, wie fair dieses Verfahren ist, welche Rolle Öffentlichkeit, Politik und Medien in dieser Sache spielen und ob man dieses Verfahren überhaupt führen darf.
Darum werden an diesem ersten Prozesstag am Landgericht Verden gegen den ehemaligen Bundestagsabgeordneten keine Beweise vorgelegt, keine Zeugen befragt und auch der angereiste Sachverständige wird nicht gehört.
Die Strafe, die Edathy droht, ist eine Geldstrafe im "mittleren vierstelligen Eurobereich", so sagt es der Richter. Aber um die wird nicht verhandelt. Edathy kämpft hier um etwas ganz anderes.
Denn den größeren Teil seiner Strafe hat er schon bekommen: Er musste sein Bundestagsmandat abgeben, hat sein Ansehen verloren, keine berufliche Perspektive mehr. Freunde haben sich von ihm abgewandt. So sagt es sein Anwalt. Über 100 Morddrohungen habe Edathy erhalten. Bei Facebook malen sich Menschen öffentlich aus, sie würden ihn häuten. "Keine Strafe könnte diese Prangerwirkung übersteigen", sagt Anwalt Christian Noll.
Beweisstücke werden nicht gezeigt
Und doch könnte alles noch schlimmer kommen. Denn über die Vorwürfe ist bislang nur bekannt, was in der Anklageschrift steht: Edathy soll sich kinderpornographische Bilder und Videos auf seinen dienstlichen Laptop heruntergeladen haben, einen jugendpornographischen Bildband mit dem Titel "Boys in ihrer Freizeit" und eine jugendpornographische CD mit dem Titel "Movie" besessen haben. All das verlas der Richter an diesem Montag, Medien hatten aber schon vorab davon berichtet.
Etwas Neues wäre es, wenn diese Beweisstücke vor Gericht gezeigt würden. Dann könnten sich die 60 Journalisten und 50 Zuhörer ein genaueres Bild davon machen, was Edathy da angeschaut hat. Die Aufgabe der Journalisten wäre es, diese Beweise zu beschreiben. Die Aufmerksamkeit für dieses Verfahren würde sich noch einmal vergrößern, der Hass im Internet auch. In einem Nebensatz droht der Staatsanwalt mit genau diesem Szenario: "Wenn wir weitermachen, werden wir die Beweise hier ja vielleicht noch vorführen müssen", sagt Staatsanwalt Thomas Klinge. Diese Strafe ist im Gesetz nicht vorgesehen und Edathy will sie unbedingt abwenden. Eine mittlere vierstellige Summe würde er dafür gerne zahlen.
Darum versucht er nun alles Mögliche, um dem Verfahren auszuweichen. Zunächst stellt sein Anwalt den Antrag, das Verfahren einzustellen, weil es nicht mehr fair geführt werden könne. Die Argumentation ist nachvollziehbar: Immer wieder kamen geheime Akten in die Öffentlichkeit. Oberstaatsanwalt Jörg Fröhlich breitete Details des Verfahrens in einer Pressekonferenz aus. Wegen Geheimnisverrats wird gegen Generalstaatsanwalt Frank Lüttig ermittelt, der formal noch immer für diesen Prozess zuständig ist. Edathys Anwalt Noll nennt das einen "wahrscheinlich einmaligen Vorgang in der Rechtsgeschichte der Bundesrepublik" – womit er recht haben dürfte.
Der Richter gibt dem Antrag auf Einstellung zunächst nicht statt. Auch eine Aussetzung des Verfahrens kann Noll am ersten Verhandlungstag nicht erreichen.
Staatsanwalt will mehr
Daraufhin verliest der Staatsanwalt die Anklage, eigentlich kann es nun richtig losgehen. Doch Noll versucht noch etwas anderes. Er möchte mit der Staatsanwaltschaft einen Vergleich aushandeln. Edathy wäre ja bereit, die Strafe zu zahlen, die ihm vermutlich am Ende dieses Prozesses auferlegt würde. Die Sache ließe sich also abkürzen – eine übliche Vorgehensweise in Fällen wie diesem.
Doch Staatsanwalt Thomas Klinge verweigert sich, auch nur ein Vorgespräch dazu zu führen. Den Kontakt zu Noll will er nur schriftlich, nicht telefonisch oder gar in einem Hinterzimmer führen. In der Verhandlung stellt er die Bedingung, die ihn doch noch umstimmen könnte: Edathy soll vorab seine Schuld eingestehen. Immerhin sei es im Interesse der Öffentlichkeit, zu wissen, ob dieser etwas Strafbares getan habe oder nicht. Edathys Auftritt vor der Hauptstadtpresse im Dezember sei dazu nicht geeignet. "Ich möchte nicht irgendeine Wischiwaschi-Erklärung haben", poltert Klinge in die ansonsten nüchterne juristische Auseinandersetzung. Edathy, der bislang kaum eine Mine verzogen hat, schüttelt voller Unverständnis den Kopf. "Da können sie ruhig lachen, Herr Edathy", legt der Staatsanwalt nach.
Edathys Anwalt findet das weniger witzig. Die Staatsanwaltschaft könne doch nicht schon vor einem ersten Gespräch verlangen, dass der Angeklagte seine Schuld eingesteht – und damit ja auch zahlen muss. Damit führe sie sich auf wie ein Gebrauchtwagenhändler, der erst 5000 Euro kassiert und sich dann überlegt, ob er das Auto nicht doch behält.
Doch der Staatsanwalt bleibt dabei. Ob Edathy die Vorbedingung akzeptiert, kann er innerhalb einer Woche entscheiden. Am kommenden Montag wird weiterverhandelt.
Quelle: ntv.de