Ratgeber

Endlosprozess 14 Jahre sind zu viel

14 Jahre Endlosprozess - das ist zu viel, hat das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschieden. Das Landgericht Hannover müsse "unverzüglich" geeignete Maßnahmen ergreifen, um das Verfahren rasch zum Abschluss zu bringen, heißt es in dem nun veröffentlichten Beschluss. In dem beanstandeten Fall hatte ein Steuerberater, der sich in eine Steuerberaterpraxis eingekauft hatte, nach seinem Ausscheiden 1993 eine Abfindung von seinen Ex-Partner gefordert. Vor Gericht gab er an, das Geld dringend zu benötigen, weil er immer noch mit den Schulden des damaligen Einstiegs in die Praxis belastet sei. (Az: 1 BvR 3171/08 )

Die Verfassungsrichter arbeiten zum Glück etwas schneller.

Die Verfassungsrichter arbeiten zum Glück etwas schneller.

(Foto: dpa)

 

Das Landgericht, das ein Gutachten und fünf Ergänzungsgutachten zum Wert der Praxis einholte, hätte aus Sicht der Verfassungsrichter längst in die Beweisaufnahme einsteigen müssen. Außerdem müsse bei einem derart langen Prozess gerichtsintern für Entlastung gesorgt werden. "Es ist nach Abwägung sämtlicher Umstände verfassungsrechtlich nicht mehr hinnehmbar, dass das erstinstanzliche Verfahren nach über 14 Jahren noch nicht abgeschlossen ist", heißt es in dem Beschluss.

 

Die Karlsruher Richter betonten aber auch, dass sich nicht pauschal beantworten lasse, wie lange ein Verfahren dauern darf. Entscheidend seien die Bedeutung für die Beteiligten, die Schwierigkeit der Materie sowie die Frage, wer für die Verzögerungen verantwortlich sei.

Quelle: ntv.de, dpa

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