Arbeitslosigkeit AG-Vorstand ist unversicherbar
03.03.2010, 14:49 Uhr
Derzeit prüft die Regierung, ob die Regelung zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung verlängert wird.
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Rentner, Studenten und Vorstände von Aktiengesellschaften können sich nicht freiwillig bei der Bundesagentur für Arbeit gegen Arbeitslosigkeit versichern. Das geht aus einem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) hervor, das damit die Klage eines AG-Vorstands abwies. (Az: B 12 AL 1/09 R)
Selbstständige können sich seit 2006 freiwillig bei der Bundesagentur für Arbeit gegen Arbeitslosigkeit versichern. Die Regelung ist bis Ende 2010 begrenzt, ob sie fortgeführt wird, ist noch offen. Ein selbstständiger Chemiker wollte 2006 von der Regelung Gebrauch machen. Allerdings hatte er gerade sämtliche Anteile einer kleinen AG übernommen. Weil er nun auch Vorstand seiner AG war, lehnte die Bundesagentur die Arbeitslosenversicherung ab.
Zu Recht, wie nun das BSG bestätigte. Wie Studenten und Rentner über 65 seien auch AG-Vorstände laut Gesetz immer sozialversicherungsfrei. Das bedeute umgekehrt, dass auch die Möglichkeit zur freiwilligen Arbeitslosenversicherung einer selbstständigen Tätigkeit entfalle. Schließlich wäre bei allen drei Gruppen auch eine abhängige Beschäftigung nicht versichert, gab das BSG zur Begründung an. Bei einem AG-Vorstand gelte dies unabhängig von der Größe des Unternehmens. Der Chemiker hatte vorgetragen, seine AG sei sehr klein, er sei zeitweise der einzige Mitarbeiter gewesen.
Quelle: ntv.de, dpa