Ratgeber

Sorgfältig prüfen Abmahnungen

Arbeitnehmer sollten eine Abmahnung von ihrem Arbeitgeber sorgfältig prüfen. Enthält diese mehrere Vorwürfe und trifft nur einer davon nicht zu, muss das Schreiben vollständig aus der Personalakte entfernt werden.

Darauf weist die in Hamm erscheinende Zeitschrift "Der Betriebsrat" hin. Das gehe aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm (Az.: 19 Sa 1258/05) hervor. Unberechtigte Abmahnungen können Arbeitnehmer grundsätzlich aus ihrer Akte entfernen lassen.

Quelle: ntv.de

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